Internetabzocke: Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig
Recht bekam ein Verbraucher gegen einen Internetportalbetreiber vor dem Landgericht Mannheim (Urt. v. 14.1.2010, Az.: 10 S 53/09). Auf der Internetseite wurde Gratissoftware zum Download angeboten. Im "Kleingedruckten" der Homepage fand sich der Hinweis, daß mit dem Download ein Vertrag über eine konstenpflichtige Mitgliedschaft geschlossen werde.
Der so geneppte Verbraucher wehrte sich gegen die ihm daraufhin zugesandte Rechnung mit Hilfe eines Rechtsanwalts. Die hierfür aufgewandten Kosten muß nun der Internetportalbetreiber tragen. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß ein durchschnittlicher Verbraucher die Kostenpflichtigkeit des Angebots nicht erkennen musste und das dem Portalbetreiber die Missverständlichkeit seines Angebots bewußt war.
Es bleibt zu hoffen, daß diese richtungsweisende Entscheidung das Ende dieser Form der Internetabzocke einläutet.
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