Ehemaliger Ordnungsamtsleiter wegen Untreue zu Freiheitsstrafe verurteilt
Die 15. Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute den 43jährigen ehemaligen Leiter des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin wegen Untreue in 175 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte im Rahmen seiner Tätigkeit als Leiter des Ordnungsamtes im Zeitraum von April 2006 bis Juli 2010 Bareinnahmen in einer Höhe von über 250.000 € nicht auf das Bankkonto der Bezirkskasse eingezahlt, sondern stattdessen für private Zwecke verwendet. In seiner Urteilsbegründung hob das Gericht hervor, dass dem Angeklagten die Begehung der Taten sehr leicht gemacht worden sei, weil es keinerlei wirksame Kontrollmechanismen auf Seiten des Bezirksamtes gegeben habe. Das Geständnis des Angeklagten, der die Taten in vollem Umfange eingeräumt hatte, wurde strafmildernd berücksichtigt. Erschwerend wertete das Gericht u.a. das planvolle Vorgehen des Angeklagten, die immense Schadenshöhe sowie den Umstand, dass der Angeklagte sich in Doku-Soaps im deutschen Privatfernsehen als engagierter Ordnungshüter geriert aber gleichzeitig auf Kosten der Steuerzahler bereichert habe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb einer Woche ab der Urteilsverkündung mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.
Urteil des Landgerichts Berlin vom 13. Februar 2012, Az. (515) 2 Wi Js 193/10 (14/11)
Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -
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