NEWS

Einstellung des Strafverfahrens wegen Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von ca. 80.000 Euro

von Torsten Hildebrandt

Einstellung des Strafverfahrens wegen Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von ca. 80.000 Euro

Mit Bescheid aus dem November 2023 hat die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) gegen eine Zahlungsauflage von 16.000 Euro eingestellt. Maßgebliche Bedeutung für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft hatte hierbei, dass der Täter den angeblichen Beitragsschaden durch eine entsprechende Zahlung an die Krankenkassen (Einzugsstellen der Sozialversicherung) ausgeglichen hatte. Der „apokryphe Einstellungsgrund“ der schwierigen Beweislage war – jedenfalls aus Sicht der Staatsanwaltschaft – nicht gegeben.

Die Höhe der Auflage von 16.000 Euro bewegte sich mit ca. 20 Prozent des vorgeworfenen Beitragsschadens im bei der Staatsanwaltschaft Hamburg üblichen Bereich. Bemerkenswert ist die erhebliche Abweichung von den in Hamburg kursierenden Leitlinien für die Strafzumessung in Wirtschaftsstrafsachen, nach denen eine Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO) nur bei verkürzten Sozialversicherungsbeiträgen bis etwa 1.000 Euro in Betracht kommen soll. Derart niedrige Einstellungsgrenzen entsprechen allerdings – insbesondere in Hamburg und Berlin – längst nicht mehr der gängigen Praxis.

Selbst die für ein sehr rigides Sanktionsregime bekannten Zollbehörden stellen Verfahren mit höheren Beitragsschäden ein, sofern sie nach § 14a des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) Strafverfahren wegen Verstößen gegen § 266a StGB selbständig durchführen. Beispielsweise wurde (ebenfalls im Jahr 2023) ein Strafverfahren des Hauptzollamts Berlin bei einem Beitragsschaden von ca. 7.400 Euro – nach Nachentrichtung der Sozialversicherungsbeiträge – gegen eine Zahlung einer Auflage in Höhe von ca. 25 Prozent des Beitragsschadens eingestellt.

Bemerkenswert ist hierbei, dass bei der Hinterziehung von Einfuhrabgaben die Grenze für eine Einstellung nach § 153a StPO deutlich niedriger liegt, obgleich hier grundsätzlich ebenfalls die Hauptzollämter als Verfolgungsbehörden zuständig sind. So kommt etwa bei der Straf- und Bußgeldsachenstelle des HZA Augsburg (zuständig für den Flughafen München) eine Einstellung in der Regel nur bei einem Steuerschaden bis zu 2.000 Euro in Betracht. Strafzumessungsrechtlich wiegt ein Steuerschaden jedoch nicht per se schwerer als ein sozialversicherungsrechtlicher Beitragsschaden, die unterschiedliche Sanktionspraxis ist vielmehr auf die (für Verfahren nach § 14a SchwarzArbG noch fehlenden) Dienstvorschriften des Zolls zurückzuführen.

Zurück

Hinweis

Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Sofern Sie über einen Spezial-Straf-Rechtsschutz-Tarif einer Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten häufig von dieser übernommen.

Standort Berlin

Mein Berliner Standort befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin-Charlottenburg:

Standort Hamburg

Mein Hamburger Standort befindet sich im Leonore-Mau-Weg 5, 22763 Hamburg-Bahrenfeld:

Kanzleigebäude in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin-Charlottenburg:

Klick auf die Karte öffnet Google Maps Routenplaner in einem neuen Fenster.

Kanzleigebäude im Leonore-Mau-Weg 5, 22763 Hamburg-Bahrenfeld:

Klick auf die Karte öffnet Google Maps Routenplaner in einem neuen Fenster.

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Meinekestraße 4
10719 Berlin
Tel.: 030 439 709 999

E-Mail:

Leonore-Mau-Weg 5
22763 Hamburg
Tel.: 040 696 387 050

Über mich

Als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht berate und vertrete ich Einzelpersonen und Unternehmen aus dem In- und Ausland bundesweit in Steuerstrafverfahren (Zollstrafverfahren) und streitigen Besteuerungsverfahren (einschließlich betreffend Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern).

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt hat 5,00 von 5 Sternen 19 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Kontakt aufnehmen

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
Berlin & Hamburg

040 696 387 050 (Hamburg)

Nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular.

Folgen Sie mir

Folgen Sie mir auf LinkedIn, Xing oder X (ex Twitter) und erfahren Sie Neuigkeiten und Interessantes zu den Themen Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht.

Copyright 2024. Alle Rechte vorbehalten.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

user_privacy_settings

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

user_privacy_settings_expires

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Speicherdauer der Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

ce_popup_isClosed

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass das Popup (Inhaltselement - Popup) durch einen Klick des Benutzers geschlossen wurde.

_ga_CVPSS72NLT

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 1 Jahr 1 Monat 4 Tage
Speicherort: Lokal
Beschreibung: Google Analytics: zum Speichern und Zählen der Seitenaufrufe

_gat_gtag_UA_35738911_1

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 10 Std.
Speicherort: Lokal
Beschreibung: Google Analytics: um eine eindeutige Benutzer-ID zu speichern

_ga

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 1 Jahr 1 Monat 4 Tage
Speicherort: Lokal
Beschreibung: Google Analytics: zum Speichern und Zählen der Seitenaufrufe

_gid

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 24 Std
Speicherort: Lokal
Beschreibung: Google Analytics: zum Speichern und Zählen der Seitenaufrufe

Eclipse.outdated-browser: "confirmed"

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den Zustand der Hinweisleiste "Outdated Browser".
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close