Finanzrechtsweg bei Insolvenzantrag durch das Finanzamt
Mit Beschluss vom 31.08.2011 hat sich der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: VII B 59/11) zu der Frage geäußert, vor welchem Gericht der Steuerpflichtige Rechtsschutz gegen einen Insolvenzantrag einer Finanzbehörde erlangen kann.
Im vorliegenden Fall hatte das Finanzamt einen Insolvenzantrag gegen eine GmbH gestellt, da gegen diese die Zwangsvollstreckung erheblicher Steuerrückstände erfolglos verlaufen war. Dabei war dem Finanzamt bekannt, daß das Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 InsO ablehnen würde. Hierin sah der BFH einen Ermessensfehler, denn die Stellung des Insolvenzantrages diente in dieser Situation bloß noch der Existenzvernichtung des Steuerpflichtigen (vgl. Anm. Bartone, jurisPR-steuerR 9/2012 Anm. 4 m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
Die Entscheidung klärt für die Praxis, daß der Steuerpflichtige neben der spezifischen insolvenzrechtlichen Rechtsmittel (sofortige Beschwerde gem. §§ 6 Abs. 1, 34 Abs. 2 InsO, 567 ff. ZPO, Rechtsbeschwerde gem. §§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO, 7, 6 Abs. 1, 34 Abs. 2 InsO) Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge der Finanzbehörden vor dem Finanzgericht erlangen kann (vgl. Bartone a.a.O.). Einstweiligen Rechtsschutz erhält er danach in Form der einstweiligen Anordnung gem. § 114 Abs. 1 S. FGO, in der Hauptsache in Form der allgemeinen Leistungsklage gem. § 40 Abs. 1 Var. 3 FGO.
Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Meinekestraße 4
10719 Berlin
Tel.: 030 439 709 999
E-Mail: mail@kanzlei-hildebrandt.de
Friesenweg 38
22763 Hamburg
Tel.: 040 696 387 050