Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.

NEWS

Fristwahrende Abgabe der Steuererklärung beim unzuständigen Finanzamt - FG Köln, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 1637/14

von Torsten Hildebrandt

Eine Steuererklärung muss fristwahrend beim Finanzamt eingehen. Das klingt simpel, ist aber in der Praxis nicht immer ohne Probleme zu realisieren. § 169 AO ist dabei die entscheidende Norm. Aus Absatz I geht hervor, dass eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig sind, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Die konkrete Länge der Fristen bestimmt sich nach Absatz II, der je nach Art der Steuer eine Festsetzungsfrist von einem bis zu vier Jahren vorsieht. Im Falle einer Steuerhinterziehung ist sogar eine Frist von bis zu zehn Jahren möglich. Darin zeigt sich, dass dem Gesetzgeber durchaus bewusst ist, dass eine Steuererklärung für den Erklärenden mit Aufwand verbunden sein kann. Entscheidend ist weiterhin, wann die Frist zu laufen beginnt. Dies regelt § 170 Absatz I AO: Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist oder eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist. Absatz II enthält noch eine Reihe von Ausnahmen.

Die jeweilige Frist kann jedoch gehemmt werden. Das bedeutet, dass die Frist für einen gewissen Zeitraum nicht weiterläuft. Die Gründe für eine solche Ablaufhemmung finden sich in § 171 AO. Dieser sieht beispielshalber höhere Gewalt oder offenbare Unrichtigkeit eines Steuerbescheids vor. Im vorliegenden Fall war § 171 Absatz III AO relevant. Darin heißt es, wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens ein Antrag auf Steuerfestsetzung oder auf Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung oder ihrer Berichtigung nach § 129 gestellt, so läuft die Festsetzungsfrist insoweit nicht ab, bevor über den Antrag unanfechtbar entschieden worden ist.

Der Kläger hatte einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer 2009 nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG gestellt. Diesen hatte er jedoch beim örtlich unzuständigen Finanzamt am Silvesterabend eingeworfen. Das zuständige Finanzamt erhielt die Unterlagen erst im neuen Jahr und ging davon, dass der Antrag verfristet sei.

Das FG Köln entschied nun, dass der Einwurf beim unzuständigen Finanzamt dennoch als Antrag im Sinne des § 171 Absatz III AO zu verstehen ist, wodurch für den Kläger eine Ablaufhemmung eingetreten war und eine seine Steuererklärung letztlich doch fristkonform abgegeben hatte.

Für die Praxis bedeutet dies, dass selbst die Abgabe der Steuererklärung bei einem unzuständigen Finanzamt fristwahrend wirken kann. Das FG betonte aber die besondere Situation, in der sich der juristisch unberatene Kläger befunden habe. Daher ist nicht davon auszugehen, dass eine Ablaufhemmung in jedem Fall der unzuständigen Abgabe eintritt, sondern wohl vielmehr der Einzelfall entscheidend sein wird.

Zurück

Hinweis

Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Standort Berlin

Mein Berliner Standort befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin:

Standort Hamburg

Mein Hamburger Standort befindet sich im Friesenweg 38, 22763 Hamburg:

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Meinekestraße 4
10719 Berlin
Tel.: 030 439 709 999

E-Mail:

Friesenweg 38
22763 Hamburg
Tel.: 040 696 387 050

Über mich

Ich berate und vertrete Einzelpersonen und Unternehmen aus dem In- und Ausland bundesweit in Steuerstrafverfahren und streitigen Besteuerungsverfahren (einschließlich betreffend Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern).

Kontakt aufnehmen

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
Berlin & Hamburg

040 696 387 050 (Hamburg)

Nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular.

Folgen Sie mir

Folgen Sie mir auf LinkedIn, Xing oder Twitter und erfahren Sie Neuigkeiten und Interessantes zu den Themen Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht.

Copyright 2023. All Rights Reserved.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

Dies sind Blindinhalte in jeglicher Hinsicht. Bitte ersetzen Sie diese Inhalte durch Ihre eigenen Inhalte. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo.

user_privacy_settings

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

user_privacy_settings_expires

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Speicherdauer der Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

ce_popup_isClosed

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass das Popup (Inhaltselement - Popup) durch einen Klick des Benutzers geschlossen wurde.

onepage_animate

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass der Scrollscript für die Onepage Navigation gestartet wurde.

onepage_position

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Offset-Position für die Onepage Navigation.

onepage_active

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass die aktuelle Seite eine "Onepage" Seite ist.

view_isGrid

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die gewählte Listen/Grid Ansicht in der Demo CarDealer / CustomCatalog List.

portfolio_MODULE_ID

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den gewählten Filter des Portfoliofilters.

Eclipse.outdated-browser: "confirmed"

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den Zustand der Hinweisleiste "Outdated Browser".
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close