Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.

NEWS

Geldbuße bei Bargeldschmuggel - OLG Hamm Beschluss v. 5.1.16, 4 RBs 320/15

von Torsten Hildebrandt

Eine Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Münster bezog sich auf die Höhe einer veranschlagten Geldbuße wegen Bargeldschmuggels. Diese erwies sich als unbegründet. Die Geldbuße in Höhe von 13.200 Euro erwies sich als rechtskräftig. Damit wurde der vorhergehende Beschluss des Amtsgerichts Münster bestätigt.

Der vorsätzliche Schmuggel von 55.000 Euro Bargeld stellt einen Verstoß gegen das ZollVG dar. Gemäß § 12 a Abs. 2 ZollVG ist bei einer Kontrolle auf Nachfrage der Beamten hin Bargeld ab einer Summe von 10.000 Euro anzugeben, das in die Bundesrepublik eingeführt wird. Wird dem nicht Folge geleistet, kann eine Geldbuße verhängt werden. Die maximale Höhe beträgt 1 Millionen Euro.

Im vorliegenden Fall war der Betroffene im Oktober 2014 über die BAB 2 mit dem Auto in die Bundesrepublik eingereist. Bei einer Kontrolle des belgischen Staatbürgers durch Beamte des Hauptzollamtes fanden diese eine Summe von 55.000 Euro Bargeld versteckt in zwei Plastiktüten. Auf mehrfache Nachfrage hatte der Betroffene zuvor jegliches Mitführen von Bargeld verneint. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Amtsgericht Münster veranschlagte eine Geldbuße von 13.200 Euro.

Der Betroffene hatte Verwirrung und Analphabetismus als Grund für die Nichtangabe angeführt. Tatsächlich habe es sich aber um einen sehr einfachen Sachverhalt gehandelt, so das OLG. Zudem sei der Betroffene ja gerade mündlich und nicht schriftlich mehrfach in Bezug auf Bargeld gefragt worden. Daraus folgerte das OLG, dass der Betroffene das fragliche Bargeld gezielt nicht angegeben habe. Hinsichtlich der Höhe der Geldbuße verwies das OLG darauf, dass das Amtsgericht in Relation zu den 55.000 Euro die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in ausreichendem Maße berücksichtigt habe.

Zurück

Hinweis

Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Standort Berlin

Mein Berliner Standort befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin:

Standort Hamburg

Mein Hamburger Standort befindet sich im Friesenweg 38, 22763 Hamburg:

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Meinekestraße 4
10719 Berlin
Tel.: 030 439 709 999

E-Mail:

Friesenweg 38
22763 Hamburg
Tel.: 040 696 387 050

Über mich

Ich berate und vertrete Einzelpersonen und Unternehmen aus dem In- und Ausland bundesweit in Steuerstrafverfahren und streitigen Besteuerungsverfahren (einschließlich betreffend Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern).

Kontakt aufnehmen

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
Berlin & Hamburg

040 696 387 050 (Hamburg)

Nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular.

Folgen Sie mir

Folgen Sie mir auf LinkedIn, Xing oder Twitter und erfahren Sie Neuigkeiten und Interessantes zu den Themen Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht.

Copyright 2023. All Rights Reserved.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

Dies sind Blindinhalte in jeglicher Hinsicht. Bitte ersetzen Sie diese Inhalte durch Ihre eigenen Inhalte. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo.

user_privacy_settings

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

user_privacy_settings_expires

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Speicherdauer der Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

ce_popup_isClosed

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass das Popup (Inhaltselement - Popup) durch einen Klick des Benutzers geschlossen wurde.

onepage_animate

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass der Scrollscript für die Onepage Navigation gestartet wurde.

onepage_position

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Offset-Position für die Onepage Navigation.

onepage_active

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass die aktuelle Seite eine "Onepage" Seite ist.

view_isGrid

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die gewählte Listen/Grid Ansicht in der Demo CarDealer / CustomCatalog List.

portfolio_MODULE_ID

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den gewählten Filter des Portfoliofilters.

Eclipse.outdated-browser: "confirmed"

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den Zustand der Hinweisleiste "Outdated Browser".
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close