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Rechtsschutz bei Bargeldbeschlagnahme

von Torsten Hildebrandt

Verdacht der Geldwäsche nach Sicherstellung und Clearingverfahren nach § 12a Abs. 7 ZollVG

Reisende, die 10.000 EUR oder mehr in bar mit sich führen, sind verpflichtet, diese elektronisch (bzw. ausnahmsweise schriftlich) beim Zoll anzumelden. Zum Nachweis der Herkunft, des wirtschaftlich Berechtigten und des Verwendungszwecks der Barmittel oder vergleichbarer Zahlungsmittel, müssen die betroffenen Personen oder wirtschaftlich Berechtigten auf Verlangen der Zollbeamten im Rahmen des sogenannten Clearingverfahrens geeignete Belege, Urkunden oder andere Dokumente vorlegen, gemäß § 12a Abs. 5 S. 1 ZollVG. Gegen die Sicherstellung kann Widerspruch eingelegt und im Falle der Nichtabhilfe eine Anfechtungsklage erhoben werden.

Wenn der Verdacht besteht, dass die Voraussetzungen für die Einziehung oder Unbrauchbarmachung eines Gegenstands – in diesem Fall Bargeld – vorliegen, kann dieses beschlagnahmt werden, um die weitere Vollstreckung nach der Sicherstellung und gegebenenfalls einem erfolglosen Clearingverfahren (§ 12a Abs. 7 ZollVG) zu sichern, gemäß § 111b Abs. 1 StPO. Häufig wird der Vorwurf der Geldwäsche erhoben, der auf einer vermeintlich unklaren Herkunft basiert.

Voraussetzung hierfür ist jedoch ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gemäß § 152 Abs. 2 StPO. Diese Vorschrift verlangt ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung. Ein Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen basieren; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen genügen nicht. Ein den Verfolgungszwang auslösender Anfangsverdacht liegt vor, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit besteht, dass eine strafbare Handlung begangen wurde und somit eine spätere Verurteilung möglich erscheint. Beim Vorwurf der Geldwäsche ist sogar ein doppelter Anfangsverdacht erforderlich, das heißt sowohl für die Vortat als auch für die Geldwäsche selbst.

Beschlüsse von Ermittlungsrichtern setzen manchmal allein die Höhe der Barmittel und/oder die Umstände, die deren Sicherstellung rechtfertigen, mit dem Vorliegen eines Anfangsverdachts gleich. Dies ist unzulässig. Erst eine konkrete Vortat versieht das Geld oder den Gegenstand, mit dem der Täter umgeht, mit dem Makel, der einer neutralen, sozialtypischen Handlung wie einer Geldzahlung das Unwerturteil der Strafbarkeit zuweist. Dies ist eine Tatfrage.

Oft wird der Nachweis für eine illegale Herkunft der Gelder im Laufe des Ermittlungsverfahrens nicht oder nicht ausreichend erbracht. Bargelder bleiben unverhältnismäßig lange beschlagnahmt. Zumeist fehlt es im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zunehmend an dem Anfangsverdacht der Anknüpfungstat, das heißt an konkreten Anhaltspunkten, dass die Barmittel aus rechtswidrigen Straftaten stammen. Selbst wenn den Strafverfolgungsbehörden zu Beginn der Ermittlungen ein Beurteilungsspielraum bezüglich der Vortat eingeräumt wird, muss dieser sich im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens hinreichend konkretisieren, um die den Drittbetroffenen belastenden Maßnahmen aufrechterhalten zu können.

Wie jede strafprozessuale Zwangsmaßnahme im Rahmen des Ermittlungsverfahrens steht auch die Anordnung und Aufrechterhaltung der Beschlagnahme zum Zwecke der späteren Einziehung unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung dieses Merkmals mehrfach betont.

Da der Eingriff in das Eigentum auf der Grundlage eines bloßen Tatverdachts erfolgt und eine Entscheidung über die Strafbarkeit fehlt, muss eine Abwägung des Sicherstellungsbedürfnisses mit der Eigentümerposition erfolgen. Dabei darf dem Sicherstellungsbedürfnis kein automatischer Vorrang eingeräumt werden. Die Gründe für den ermittlungsrichterlichen Beschluss müssen zudem die Annahme stützen, dass das Sicherstellungsbedürfnis die Eigentumsrechte des von Arrest oder Beschlagnahme Betroffenen überwiegt. Jeder Einzelfall ist konkret zu prüfen und darzulegen.

Nach alter Rechtslage (§ 111 Abs. 3 StPO a. F.) entfiel das Rechtsschutzbedürfnis nach Ablauf von sechs Monaten. Das Übermaßverbot gilt jedoch auch nach der Reform der Vermögensabschöpfung.

Das Gesetz unterscheidet ausdrücklich zwischen einfachem und dringendem Tatverdacht. Nach allgemeiner Ansicht ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen, bei der das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit gegen das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG abzuwägen ist.

Mit der fortdauernden Maßnahme des Eigentumseingriffs steigen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung.

Nach in der Literatur vertretener Ansicht erlischt das Sicherungsbedürfnis spätestens nach neun Monaten, gegebenenfalls auch schon früher, wenn keine konkreten Ermittlungsbemühungen zum Hintergrund der beschlagnahmten Gelder erkennbar sind, insbesondere hinsichtlich der Vortat. Ergänzend ist bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Annahme einer legalen Herkunft entgegenstehen, das heißt, ob ein Missverhältnis zwischen den legalen Einkünften und den sichergestellten Barmitteln besteht.

Ermittlungsrichterliche Beschlüsse zur Beschlagnahme von Bargeldern sind regelmäßig kritisch zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Rechtsmittel der Beschwerde nach § 304 StPO anzufechten, insbesondere was den zwischenzeitlichen Nachweis der Anknüpfungstat betrifft. Dieser Nachweis ist anders als im Clearingverfahren von den Strafverfolgungsbehörden zu erbringen.

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch die Maßnahme in seinen Rechten verletzt wird, das heißt, in Freiheit, Vermögen oder einem sonstigen Recht in sachlich-rechtlicher oder verfahrensrechtlicher Art beeinträchtigt ist.

Es gilt auch das Spannungsfeld zwischen der Pflicht, nach § 12a Abs. 5 ZollVG mitzuwirken („muss ... vorlegen“), und den strafprozessualen Verwertungsverboten bei Verstoß gegen den nemo-tenetur-Grundsatz zu beachten, wenn der Zoll Angaben zur Herkunft der Barmittel verlangt, obwohl bereits ein (doppelter) strafrechtlicher Anfangsverdacht wegen Geldwäsche und Vortat bestand.

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Nachrichten zum Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht

Customs surcharge only in case of intent or recklessness, but not “simple” negligence in the “green channel

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Verschärfung der Belarus-Sanktionen

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Apple Vision-Pro: Zoll am BER leitet Steuerstrafverfahren ein

EU sanctions against largest Russian diamond manufacturer

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Arnold Schwarzenegger und das Zollstrafrecht

Berechnung des Beitragsschadens bei § 266a StGB

Nichtgewähren des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 266a StGB

Schmuggel im Reiseverkehr

Termination of criminal proceedings regarding the evasion of social security payments amounting to approx. 80,000 euros

Einstellung des Strafverfahrens wegen Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von ca. 80.000 Euro

Twelfth EU sanctions package against Russia

Zwölftes EU-Sanktionspaket gegen Russland

Neuerungen im Antidumpingzollrecht (Januar bis August 2023)

Over-invoicing to avoid anti-dumping duties on solar modules - Federal Court of Justice Ruling of 06.09.2022 - 1 StR 389/21

Überfakturierung zur Umgehung von Antidumpingzöllen auf Solarmodule - BGH Urt. v. 06.09.2022 – 1 StR 389/21

Rechtsbeugung durch Strafrichterin

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ChatGPT und Steuerstrafrecht

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Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Schaden bei der Untreue nach § 266 StGB

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Zur Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung - BGH, Beschluss vom 16.11.2017 - 2 StR 154/17

Steuerhinterziehung und Rückwirkung

Verjährung und Selbstanzeige

Der effektive Rechtsstaat und die Untersuchungshaft - BVerfG, Beschluss vom 11.06.2018 - Az. 2 BvR 819/18

Zur Ablehnung eines Schöffen im Strafprozess - BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17

Strafbarer Geheimnisverrat

Strafbarkeit von Notaren

Zum Zweifelssatz „in dubio pro reo“

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Eintritt der Steuerverkürzung bei Steuerhinterziehung

Auslandskonten ohne Steuerstrafrecht

Vermögensbetreuungspflicht von Finanzbeamten

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Vorsatz und Schwarzarbeit

Zur Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung nach § 370 AO - BGH, Beschluss vom 7.3.18 - 1 StR 663/17

Schadensersatzansprüche im Steuerstrafrecht

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LG Berlin: Freispruch vom Vorwurf der Energiesteuerhinterziehung

Zur umsatzmindernden Wirkung von Rabatten für Krankenkassen - BFH, Urteil vom 8.2.2018 (V R 42/15)

Zur Besteuerung von Einkünften eines Schiedsrichters - BFH, Urteil vom 20.12.2017 - I R 98/15)

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Offensichtlich unrichtiger Einkommensteuerbescheid

Vererbung von Steuerschulden

Steuerstrafverteidiger Hildebrandt & Westen Berlin

Selbstanzeige ohne Abstimmung mit dem Mandanten - BGH, Urteil vom 09.11.2017 – IX ZR 270/16

Zum Verhältnis von Schmuggel und Steuerhinterziehung - BGH, Beschluss vom 09.11.2017 – 1 StR 204/17

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Spielerüberlassung und Steuerrecht

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Zur steuerlichen Bedeutung von Gewinnen aus Glücksspielen - BFH Urteil vom 30.8.2017 - XI R 37/14

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Steuerhinterziehung und Kindergeld

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Facebook-Likes und Strafrecht

Überblick zur Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zum 01.07.2017

Zu den Abzugsverboten beim häuslichen Arbeitszimmer - BFH, Urteil vom 22.2.2017 - III R 9/16

Mailkommunikation im Verkehr mit Behörden - FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 1.3.17, 7 K 7210/15

Zum Grenzwert bei Cannabiskonsum im Straßenverkehr - BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 – 4 StR 422/15

Strafprozessuale Maßnahmen beim Schmuggel von Zigaretten - LG Magdeburg, Beschluss vom 11.07.2016 – 24 Qs 66/16

Beginns der Verzinsung bei Steuerhinterziehung

Karnevalsvereine, deren Zweckbetrieb und die steuerrechtlichen Folgen - BFH, Urteil vom 30.11.2016, V R 53/15

Erpressung und Parkkralle

Illegale Streaming-Webseiten

Geringe Menge von BtM

Zum Steuerabzug von Gartenfeiern mit Geschäftsfreunden - Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.7.2016, VIII R 26/14 

Berufsverbot bei Steuerhinterziehung

Steuer-CDs im Strafverfahren endgültig zulässig - EGMR, Urteil vom 6.10.2016 – 33696/11

Steuerabzug beim Heimbüro nur bei eindeutiger Nutzung - Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.07.15 (GrS 1/14)

Shill Bidding wird der Riegel vorgeschoben - BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15

Untreuevorwurf gegen den Oberbürgermeisters der Stadt Halle - BGH, Urteil vom 24. Mai 2016 – 4 StR 440/15

Abzug von ausländischen Steuern

Steuerhinterziehung in großem Ausmaß - BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015, 1 StR 373/15

Steuergeheimnis und Insolvenzverwaltung

Doppelt bezogenes Kindergeld muss zurückgezahlt werden - FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.6.15 (1 K 213/14)

Geldbuße bei Bargeldschmuggel - OLG Hamm Beschluss v. 5.1.16, 4 RBs 320/15

Umsatzsteuerkarussell und Vorsteuerabzug

Bargeldsicherstellung durch den Zoll

Schwarzgeldzahlungen und Nichtigkeit - OLG Hamm Urteil vom 25.06.2015 (22 U 166/14, 145362)

Daten der BaFin für Strafzumessungszwecke - OLG Stuttgart, Urteil v. 13.2.15, 4 Ws 19/15

Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

Keine arglistige Täuschung durch Lohnsteuerbescheid - BFH Urteil v. 8.7.15, VI R 51/14

Zu den Voraussetzungen der Hinzuschätzung im Rahmen einer Außenprüfung - FG Köln Urteil v. 15.7.14 (6 V 1134/14)

Diskussionsentwurf des BMF des AEAO zu § 153 AO

Zwischenhändler als Steuerschuldner der Tabaksteuer - BFH, Urteil vom 11.11.2014 – VII R 44/11

Verschweigen von Nachschenkungen in einer Schenkungsteuererklärung

Nachweispflichten bei igL

Anforderung von Kassendaten eines Einzelunternehmens

Zur Aussetzung des Steuerstrafverfahrens

Steuerhinterziehung und Verkauf von Kassenmanipulationssoftware

Einfuhrabgaben und Observation durch den Zoll

Strafzumessung bei Hinterziehung von Umsatzsteuer - BGH, Beschl. v. 21.08.2014 – 1 StR 209/14

Referentenentwurf zur Verschärfung der Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige

Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung und Restschuldbefreiung

Bundesgerichtshof lehnt Ausweitung der Strafbarkeit der Steuerhinterziehung durch Unterlassen ab

Verjährung der Steuerhinterziehung in Fällen der Steuerverkürzung in besonders großem Ausmaß

Steuerlicher Arrest und Rechtsschutz

„Entrichten“ i.S.d. § 371 Abs. 3 AO

Verjährung der Hinterziehung der Schenkungsteuer durch Unterlassen - BGH, Beschl. v. 25.07.2011 – 1 StR 631/10

Steuerschulden aus Steuerhinterziehung künftig gänzlich von Restschuldbefreiung ausgenommen?

FG Hamburg: Strafverteidigerkosten nicht abzugsfähig

BFH: Rückstellungen für hinterzogene Mehrsteuern erst nach Tatentdeckung

Zwang zur Abgabe der Selbstanzeige (BFH, Beschl. v. 01.02.2012 - VII B 234/11)

Finanzrechtsweg bei Insolvenzantrag durch das Finanzamt

BGH zur Wertgrenze des Merkmals "in großem Ausmaß" bei der besonders schweren Steuerhinterziehung

Rechnungsberichtigung bei Scheinrechnungen als Strafmilderungsgrund

Steuervoranmeldung und Selbstanzeige

Lohnsteuerkarten von Lebenspartnern

Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Ehemaliger Ordnungsamtsleiter wegen Untreue zu Freiheitsstrafe verurteilt

Bundesgerichtshof zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Freispruch für Hells Angels Mitglied

Bundesgerichtshof billigt 1,5-fache Geschäftsgebühr für durchschnittliche Rechtssachen

Ist der Vertragsarzt Amtsträger? Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen

Revision gegen Verurteilung eines Chefarztes wegen Bestechlichkeit und Betruges verworfen

Ausländische Steuerberatungsgesellschaften

Klage gegen Rechtsschutzversicherungen

BGH bestätigt Recyclinghof-Urteil des LG Berlin

Schöffen müssen der deutschen Sprache mächtig sein

Verurteilung trotz mangelnder Rechtsgrundlage für Videomessung

Zur Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

Internetabzocke: Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig

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Als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht berate und vertrete ich Einzelpersonen und Unternehmen aus dem In- und Ausland bundesweit in Steuerstrafverfahren (Zollstrafverfahren) und streitigen Besteuerungsverfahren (einschließlich betreffend Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern).

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