Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (Durchführungsverordnung (EU) 2024/768)
Der Rat der Europäischen Union hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/7681 vom 26. Februar 2024 den Anhang I (Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen) der Verordnung (EG) Nr. 765/20062 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine mit Wirkung vom 28. Februar 2024 geändert. Verstöße gegen die Sanktionen können einen strafbaren Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz darstellen.
Es wurden zahlreiche weitere natürliche und zwei Unternehmen in die Sanktionliste aufgenommen. Bei den Unternehmen handelt es sich um die Offenen Aktiengesellschaften ‚Belavia Belarusian Airlines‘ und ‚Belaruskali‘.
Bei der Offenen Aktiengesellschaft ‚Belavia Belarusian Airlines‘ handelt es sich um das nationale Luftfahrtunternehmen im Staatseigentum. Außerdem besitzt und betreibt Belavia belarussische Regierungsflugzeuge, die von Präsident Aliaksandr Lukashenka genutzt werden.
Die Offene Aktiengesellschaft ‚Belaruskali‘ ist ein staatseigenes Unternehmen und einer der größten Kali-Hersteller der Welt. Trotz des Rückgangs seines globalen Anteils am Kali-Weltmarkt von 20 % auf 9 % im Jahre 2022 ist Belaruskali weiterhin einer der wichtigsten Kali-Exporteure und damit eine wichtige Einnahmequelle für den belarussischen Staatshaushalt. Alexander Lukaschenka bezeichnete Belaruskali als ‚nationalen Schatz, Stolz, eine der Säulen der belarussischen Ausfuhren‘. Es ist außerdem eine wichtige Devisenquelle für das Lukaschenka-Regime.
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