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Zwölftes EU-Sanktionspaket gegen Russland

von Torsten Hildebrandt

Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland

Die EU-Mitgliedstaaten haben die Sanktionen gegen Russland mit Wirkung ab dem 19. Dezember 2023 erneut verschärft. Kern des neuen Sanktionspakets sind neue Ein- und Ausfuhrverbote, etwa das Verbot der Ausfuhr russischer Diamanten nach Europa. Ferner werden die Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze stärker überwacht. Damit kann die Obergrenze strikter durchgesetzt werden.

Die Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten werden verschärft und Maßnahmen gegen Unternehmen aus Dritt-Staaten ergriffen, die Sanktionen umgehen. Schließlich wird die Sanktionsliste erweitert, Vermögenswerte von über 140 weiteren natürlichen und juristischen Personen werden eingefroren.

Schwerpunkte des 12. Sanktionspaketes sind:

  • Einfuhrbeschränkungen für in Russland abgebaute, verarbeitete oder hergestellte Diamanten (ausgenommen Industriediamanten). Die vorgeschlagenen Sanktionen sind Teil des international abgestimmten Diamantenverbots durch die G7-Staaten mit dem Ziel, Russland diese wichtige Einnahmequelle in Höhe von schätzungsweise 4 Milliarden Euro pro Jahr zu entziehen. Alle G7-Mitglieder werden spätestens ab dem 1. Januar 2024 ein direktes Verbot von aus Russland ausgeführten Diamanten umsetzen. Am 1. März 2024 tritt ein Verbot von in Drittländern polierten russischen Diamanten in Kraft, und am 1. September 2024 wird das Verbot auf Labordiamanten und mit Diamanten besetzte Schmuckwaren und Uhren ausgeweitet. Um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu erhöhen, wird innerhalb der G7 ein robustes, auf Rückverfolgbarkeit beruhendes Überprüfungs- und Zertifizierungssystem für Rohdiamanten eingerichtet.
  • Einfuhrverbote für Rohstoffe für die Stahlerzeugung, verarbeitete Aluminiumerzeugnisse und andere Metallwaren.
  • Zusätzliche Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittene Technologie- und Industriegüter im Wert von jährlich 2,3 Milliarden Euro.
  • Neue Ausfuhrverbote für Industriegüter aus der EU, die den industriellen Sektor Russlands weiter schwächen sollen und u. a. Maschinen und Maschinenteile, Baugüter, verarbeiteten Stahl, Kupfer- und Aluminiumerzeugnisse, Laser und Batterien betreffen.
  • Aufnahme von 29 juristischen Personen aus Russland und Drittländern in die Liste der Stellen, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex in Verbindung stehen (einschließlich in Usbekistan und Singapur registrierter juristischer Personen).
  • Verbot der Bereitstellung von Unternehmens- und Designsoftware an die russische Regierung oder russische Unternehmen mit dem Ziel, die Kapazitäten der russischen Industrie weiter zu schwächen.

Die durch das Außenwirtschaftsgesetz strafrechtlich flankierten Verbote und Beschränkungen sind ab sofort zu beachten.

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