NEWS

Steuer-CDs im Strafverfahren endgültig zulässig - EGMR, Urteil vom 6.10.2016 – 33696/11

von Torsten Hildebrandt

Seit einigen Jahren gehört die Frage nach der Zulässigkeit der sogenannten Steuer-CDs zu den absoluten Dauerbrennern des Steuerstrafrechts. Eine Steuer-CD liegt vor, wenn deutsche Behörden Datenträger ankaufen, auf denen sich Informationen über Kunden ausländischer Banken oder Finanzdienstleister befinden. Die so gewonnen Erkenntnisse sollen meist zum Zweck der (Steuer-)Strafverfolgung genutzt werden. Die Herkunft der CDs ist in der Regel zwielichtig und die Beschaffung durch die Verkäufer erfolgt auf illegalem Weg.

Ein rein fiktives Beispiel lautet: Der ehemalige Mitarbeiter der Bank X in der Schweiz verkauft einen illegal beschafften Datenträger mit Daten deutscher Kunde an die Steuerbehörde des Bundeslandes Y. Letztere zieht Erkenntnisse aus diesen Daten und klagt den Bürger Z wegen Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 AO an.

Neben der philosophischen Frage, ob der Zweck tatsächlich jedes Mittel rechtfertigt, ist dies auch ein juristisches Problem. So setzten sich im Laufe der Zeit etliche Gerichte mit der Zulässigkeit dieser Steuer-CDs auseinander.

Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dem Sinne entschieden, dass die Verwendung von Daten, die durch den Ankauf einer Steuer-CD erlangt wurden, zur Strafverfolgung zulässig sei. Dies soll selbst dann noch gelten, wenn die Beschaffung der CD durch den Verkäufer rechtswidrig war. Ein gezielter Gesetzesbruch der deutschen Behörden im Ausland sei nicht ersichtlich. Hinsichtlich der Schaffung möglicher Anreize zu Straftaten durch Dritte durch deutsche Behörden äußerte sich der EGMR nicht.

Damit folgte der Gerichtshof dem Bundesverfassungsgericht, welches die Rechtslage in seinem Urteil vom 9.11.2010 – BvR 2101/09 ebenso bewertete. Im konkreten Fall war die Wohnung der Kläger im Verlauf eines gegen sie gerichteten Strafverfahrens durchsucht worden. Gestützt wurde die Klage auf Art. 8 EMRK, wonach jede Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz hat. Ungeklärt blieb, ob der Anlass des gesamten Strafverfahrens Erkenntnisse waren, die der Bundesnachrichtendienst über eine Steuer-CD erlangt hatte. Eben aufgrund dieser möglicherweise rechtswidrigen Beschaffung der Daten, die zum Auslöser wurden, stand die Zulässigkeit solcher Steuer-CDs in Frage. Die Kläger waren im Strafverfahren zwar freigesprochen worden, doch begehrten die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung. Der EGMR sah keinen Verstoß gegen Art. 8 EMRK gegeben.

Aus der Entscheidung folgt allerdings nicht, dass die betroffenen ausländischen Staaten in der Beschaffung der Daten-CDs keine strafrechtlich relevanten Handlungen sehen können. Eine solche Bindungswirkung geht von dem Urteil nicht aus. Für deutsche Staatangehörige, die über Konten im Ausland verfügen und sich unter Umständen dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt sehen, bleibt aber kaum noch Raum, um sich auf die Unzulässigkeit der Verwendung von aus Steuer-CDs gewonnenen Daten zu berufen.

Zurück

Hinweis

Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Sofern Sie über einen Spezial-Straf-Rechtsschutz-Tarif einer Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten häufig von dieser übernommen.

Standort Berlin

Mein Berliner Standort befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin-Charlottenburg:

Standort Hamburg

Mein Hamburger Standort befindet sich im Leonore-Mau-Weg 5, 22763 Hamburg-Bahrenfeld:

Kanzleigebäude in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin-Charlottenburg:

Klick auf die Karte öffnet Google Maps Routenplaner in einem neuen Fenster.

Kanzleigebäude im Leonore-Mau-Weg 5, 22763 Hamburg-Bahrenfeld:

Klick auf die Karte öffnet Google Maps Routenplaner in einem neuen Fenster.

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Meinekestraße 4
10719 Berlin
Tel.: 030 439 709 999

E-Mail:

Leonore-Mau-Weg 5
22763 Hamburg
Tel.: 040 696 387 050

Über mich

Als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht berate und vertrete ich Einzelpersonen und Unternehmen aus dem In- und Ausland bundesweit in Steuerstrafverfahren (Zollstrafverfahren) und streitigen Besteuerungsverfahren (einschließlich betreffend Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern).

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt hat 5,00 von 5 Sternen 19 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Kontakt aufnehmen

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
Berlin & Hamburg

040 696 387 050 (Hamburg)

Nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular.

Folgen Sie mir

Folgen Sie mir auf LinkedIn, Xing oder X (ex Twitter) und erfahren Sie Neuigkeiten und Interessantes zu den Themen Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht.

Copyright 2024. Alle Rechte vorbehalten.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

user_privacy_settings

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

user_privacy_settings_expires

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Speicherdauer der Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

ce_popup_isClosed

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass das Popup (Inhaltselement - Popup) durch einen Klick des Benutzers geschlossen wurde.

_ga_CVPSS72NLT

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 1 Jahr 1 Monat 4 Tage
Speicherort: Lokal
Beschreibung: Google Analytics: zum Speichern und Zählen der Seitenaufrufe

_gat_gtag_UA_35738911_1

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 10 Std.
Speicherort: Lokal
Beschreibung: Google Analytics: um eine eindeutige Benutzer-ID zu speichern

_ga

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 1 Jahr 1 Monat 4 Tage
Speicherort: Lokal
Beschreibung: Google Analytics: zum Speichern und Zählen der Seitenaufrufe

_gid

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 24 Std
Speicherort: Lokal
Beschreibung: Google Analytics: zum Speichern und Zählen der Seitenaufrufe

Eclipse.outdated-browser: "confirmed"

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den Zustand der Hinweisleiste "Outdated Browser".
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close