Steuerstrafverfahren und Rechtsschutzversicherung
Steuerstrafverfahren und Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB)
Die meisten Rechtsschutzversicherungsverträge umfassen nur einen einfachen Straf-Rechtsschutz, der leider keine Vorsatzdelikte umfasst. Da die Steuerhinterziehung jedoch nur vorsätzlich begangen werden kann, besteht in diesen Fällen keine Deckung und die Rechtsschutzversicherung wird die Kostenübernahme ablehnen.
Auch die Kosten einer Vertretung im Besteuerungsverfahren zur Unterstützung der Verteidigung im Steuerstrafverfahren werden bei den meisten Rechtsschutzversicherungsverträgen in der Regel erst ab dem finanzgerichtlichen Verfahren und dort auch nur in Höhe gesetzlichen Gebühren übernommen.
Spezial-Straf-Rechtsschutz im Steuerstrafrecht
Anders ist dies bei den von vielen Rechtsschutzversicherungen (etwa von der Ergo, Roland, ARAG, ÖRAG, Württembergische, R+V, ADVOCARD usw.) angebotenen erweiterten Straf-Rechtsschutz-Tarifen. Die entsprechenden Produkte heißen häufig Spezial-Straf-Rechtsschutz bzw. Straf-Spezial-Rechtsschutz.
Diese Tarife umfassen auch die Verteidigung gegen den Vorwurf von Vorsatzdelikten wie der Steuerhinterziehung. Übernommen werden die aus Sicht der Rechtsschutzversicherung angemessenen Rechtsanwaltskosten (auch Honorarvereinbarungen) für die Verteidigung des Versicherten im Steuerstrafverfahren. Sinnvoll ist es, sich bereits bei Auftragsannahme vorab die Angemessenheit des Stundensatzes von der Versicherung bestätigen zu lassen.
Die Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter unterscheiden sich allerdings teilweise erheblich, da hier keine Standardisierung durch Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband der Versicherer) gegeben ist.
Häufig gelten betragsmäßige Beschränkungen für einzelne Verfahrensabschnitte und Einschränkungen bei der Erstattung von Reisekosten. In ungünstig gelagerten Fällen können diese Beschränkungen zur Folge haben, dass trotz Vorliegen eines hochpreisigen Straf-Spezial-Rechtsschutzes eine effektive Verteidigung ohne eigene Leistungen des Versicherten nicht möglich ist.
Der Straf-Spezial-Rechtsschutz deckt teilweise auch Anwaltskosten für steuerrechtliche Verfahren ab, die der Unterstützung der Verteidigung in Straf- oder Bußgeldverfahren dienen oder darauf abzielen, diese zu verhindern. In solchen Situationen übernimmt die Rechtsschutzversicherung beispielsweise die Kosten für die anwaltliche Vertretung im Besteuerungsverfahren, das im Rahmen einer Betriebsprüfung initiiert wurde und zu einem Steuerstrafverfahren führte. Dies betrifft ebenso die Vertretung im Verfahren zur Änderung von Steuerbescheiden aufgrund des Vorwurfs der Steuerhinterziehung, einschließlich des Einspruchsverfahrens und des Verfahrens vor dem Finanzgericht. Auch die Kosten für die Vertretung in steuerlichen Haftungsverfahren können übernommen werden, beispielsweise wenn einem früheren Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Steuerhinterziehung zum Vorteil der Gesellschaft vorgeworfen wird.
Manche Rechtsschutzversicherungen decken jedoch nur die "unterstützende Tätigkeit im Verwaltungsverfahren". Das Besteuerungsverfahren ist hiervon (obwohl es ja ein Finanzverwaltungsverfahren ist) nicht umfasst.
Wichtig ist daher immer der Blick in die im Einzelfall vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Sofern Sie über einen Spezial-Straf-Rechtsschutz-Tarif einer Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten häufig von dieser übernommen.
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