NEWS

Strafzumessung bei Hinterziehung von Umsatzsteuer - BGH, Beschl. v. 21.08.2014 – 1 StR 209/14

von Torsten Hildebrandt

Das Landgericht hatte den Angeklagten u. a. wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte erfolgreich, dass das Landgericht bei der Strafzumessung hinsichtlich der Hinterziehung von Umsatzsteuer bei der Berechnung des Steuerschadens in Gutschriften ausgewiesene Beträge doppelt berücksichtigt hat.

Der Angeklagte hatte als Branntweinhändler Scheingutschriften erstellt und die darin enthaltene Vorsteuer geltend gemacht. Durch den Vorsteuerabzug ist ein Steuerschaden in Höhe der Summe der in den Gutschriften ausgewiesenen Umsatzsteuer, ca. 1,1 Mio. Euro, eingetreten. Aufgrund des unrichtigen Umsatzsteuerausweises hätte der Angeklagte jedoch nicht nur keine Vorsteuer geltend machen dürfen, sondern hätte zudem gem. § 14c Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 4 UStG, § 35 AO die in den Scheingutschriften ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge in Steuererklärungen für das betroffene Unternehmen anmelden müssen. Bei den zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuern und den gem. § 14c UStG geschuldeten Steuern handelt es sich folglich jeweils um denselben Betrag.

Der BGH führt aus, dass die gem. § 14c Abs. 2 S. 2 UStG geschuldete Steuer lediglich das Steueraufkommen vor den Folgen eines unberechtigten Vorsteuerabzugs schützen soll. Genau diesen unberechtigten Vorsteuerabzug hat der Angeklagte jedoch vorgenommen, der durch § 14c UStG zu verhindernde Steuerschaden ist also bereits eingetreten. Nach Auffassung des BGH ist der für die Strafzumessung maßgebliche Steuerschaden demnach nicht etwa doppelt so hoch, sondern erschöpft sich in der Höhe der unberechtigt geltend gemachten Vorsteuern.

Den Zusammenhang zwischen Steuerentstehung gem. § 14c Abs. 2 S. 2 UStG und unberechtigtem Vorsteuerabzug hat das Landgericht fälschlicherweise bei seiner Strafzumessung nicht berücksichtigt, weswegen die entsprechenden Einzelstrafen und damit auch der Gesamtstrafausspruch keinen Bestand haben konnten.

Zurück

Hinweis

Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Standort Berlin

Mein Berliner Standort befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin:

Standort Hamburg

Mein Hamburger Standort befindet sich im Friesenweg 38, 22763 Hamburg:

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Meinekestraße 4
10719 Berlin
Tel.: 030 439 709 999

E-Mail:

Friesenweg 38
22763 Hamburg
Tel.: 040 696 387 050

Über mich

Ich berate und vertrete Einzelpersonen und Unternehmen aus dem In- und Ausland bundesweit in Steuerstrafverfahren und streitigen Besteuerungsverfahren (einschließlich betreffend Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern).

Kontakt aufnehmen

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
Berlin & Hamburg

040 696 387 050 (Hamburg)

Nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular.

Folgen Sie mir

Folgen Sie mir auf LinkedIn, Xing oder Twitter und erfahren Sie Neuigkeiten und Interessantes zu den Themen Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht.

Copyright 2023. All Rights Reserved.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

user_privacy_settings

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

user_privacy_settings_expires

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Speicherdauer der Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

ce_popup_isClosed

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass das Popup (Inhaltselement - Popup) durch einen Klick des Benutzers geschlossen wurde.

_ga_CVPSS72NLT

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 1 Jahr 1 Monat 4 Tage
Speicherort: Lokal
Beschreibung: Google Analytics: zum Speichern und Zählen der Seitenaufrufe

_gat_gtag_UA_35738911_1

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 10 Std.
Speicherort: Lokal
Beschreibung: Google Analytics: um eine eindeutige Benutzer-ID zu speichern

_ga

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 1 Jahr 1 Monat 4 Tage
Speicherort: Lokal
Beschreibung: Google Analytics: zum Speichern und Zählen der Seitenaufrufe

_gid

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 24 Std
Speicherort: Lokal
Beschreibung: Google Analytics: zum Speichern und Zählen der Seitenaufrufe

Eclipse.outdated-browser: "confirmed"

Domainname: .steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den Zustand der Hinweisleiste "Outdated Browser".
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close