Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.

NEWS

Zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen - OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2018 - 1 Ss 51/18

von Torsten Hildebrandt

Steuerhinterziehung ist nicht nur durch aktives Handeln möglich, sondern auch durch ein Unterlassen. Dies geht aus § 370 Absatz I Nr. 2 AO hervor. Dieser stellt es unter Strafe, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis zu lassen und dadurch Steuern zu verkürzen oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Auf der Rechtsfolgenseite ist ein variabler Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Bei § 370 Absatz I Nr. 2 handelt es sich unzweifelhaft um ein Unterlassungsdelikt. Ob dieses dogmatisch als unechtes oder echtes Unterlassungsdelikt einzuordnen ist, wird unterschiedlich bewertet. Richtigerweise muss es sich wohl um ein echtes Unterlassungsdelikt handeln, da bereits aus dem Wortlaut des Tatbestands selbst das Ausbleiben einer bestimmten Handlung als tatbestandsmäßiges Verhalten hervorgeht. Dementsprechend bedarf es keines Rückgriffes auf den § 13 StGB. Eine formelle Garantenstellung ist insofern nicht erforderlich. Die rechtliche Pflicht zur korrekten Angabe der steuerlichen Parameter muss ungeachtet dessen ohnehin für die Tatbestandsmäßigkeit bestehen. Die Kategorisierung ist insofern nur von untergeordneter Bedeutung für die Praxis.

Mit höchster Spannung muss jedoch die Entwicklung zur Frage, mit der sich das OLG Oldenburg jüngst befasste, betrachtet werden: Wie ist das Tatbestandsmerkmal der Unkenntnis in § 370 Absatz I Nr. 2 AO auszulegen? Hierzu mangelt es bislang an einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Das OLG Oldenburg schloss sich nun in einem Beschuss der Leitlinie des OLG Köln an und widersprach der Vorinstanz des LG Aurich dahingehend. Unkenntnis im Sinne des § 370 Absatz I Nr. 2 AO setze voraus, dass die Finanzbehörde den wahren Sachverhalt gerade nicht kenne. Umgekehrt schließt die Kenntnisse dessen eine Erfüllung des Unterlassungstatbestandes damit aus. Wer demgemäß steuerlich erhebliche Tatsachen der Finanzbehörde gegenüber verschweigt, ist zumindest nicht nach § 370 Absatz I Nr. 2 AO wegen einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen strafbar. Dies gilt selbst dann, wenn die Nichtangabe der Tatsachen pflichtwidrig war.

Der überzeugenden Auffassung des OLG Oldenburg ist beizupflichten. Es bleibt abzuwarten, wann und wie eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu ausfallen wird.

Zurück

Hinweis

Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Standort Berlin

Mein Berliner Standort befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin:

Standort Hamburg

Mein Hamburger Standort befindet sich im Friesenweg 38, 22763 Hamburg:

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Meinekestraße 4
10719 Berlin
Tel.: 030 439 709 999

E-Mail:

Friesenweg 38
22763 Hamburg
Tel.: 040 696 387 050

Über mich

Ich berate und vertrete Einzelpersonen und Unternehmen aus dem In- und Ausland bundesweit in Steuerstrafverfahren und streitigen Besteuerungsverfahren (einschließlich betreffend Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern).

Kontakt aufnehmen

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
Berlin & Hamburg

040 696 387 050 (Hamburg)

Nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular.

Folgen Sie mir

Folgen Sie mir auf LinkedIn, Xing oder Twitter und erfahren Sie Neuigkeiten und Interessantes zu den Themen Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht.

Copyright 2023. All Rights Reserved.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

Dies sind Blindinhalte in jeglicher Hinsicht. Bitte ersetzen Sie diese Inhalte durch Ihre eigenen Inhalte. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo.

user_privacy_settings

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

user_privacy_settings_expires

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Speicherdauer der Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

ce_popup_isClosed

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass das Popup (Inhaltselement - Popup) durch einen Klick des Benutzers geschlossen wurde.

onepage_animate

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass der Scrollscript für die Onepage Navigation gestartet wurde.

onepage_position

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Offset-Position für die Onepage Navigation.

onepage_active

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass die aktuelle Seite eine "Onepage" Seite ist.

view_isGrid

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die gewählte Listen/Grid Ansicht in der Demo CarDealer / CustomCatalog List.

portfolio_MODULE_ID

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den gewählten Filter des Portfoliofilters.

Eclipse.outdated-browser: "confirmed"

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den Zustand der Hinweisleiste "Outdated Browser".
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close