FACHANWALT FÜR STRAFRECHT UND STEUERRECHT

ZERTIFIZIERTER BERATER FÜR STEUERSTRAFRECHT (DAA), BERATER FÜR ZÖLLE UND VERBRAUCHSTEUERN

SPEZIALISIERT AUF DAS STEUERSTRAFRECHT EINSCHLIESSLICH ZOLLSTRAFRECHT UND VERBRAUCHSTEUERSTRAFRECHT

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Ich bin ausschließlich im Steuerstrafrecht und streitigen Steuerrecht tätig. Über eine besondere Expertise verfüge ich in den dazugehörigen Spezialgebieten des Zollstrafrechts und Verbrauchsteuerstrafrechts (ich bin der einzige Strafverteidiger, der den Fachberaterkurs Zölle und Verbrauchsteuern absolviert hat).

Werdegang

  • Studium in Tübingen
  • Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stationen u.a. in Speyer (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften) und einer renommierten Strafverteidigerkanzlei in Berlin, parallel dazu Fachanwaltskurs Strafrecht
  • Niederlassung als selbständiger Strafverteidiger in Berlin im Jahr 2010
  • Spezialisierung auf das Steuerstrafrecht, Fachanwaltskurs Steuerrecht, Zertifizierungslehrgang Steuerstrafrecht
  • Verleihung des Titels Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
  • Verleihung des Titels Fachanwalt für Strafrecht
  • Spezialisierung auf das Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht (u.a. erfolgreiche Teilnahme am Fachberaterkurs Zölle und Verbrauchsteuern)
  • Verleihung des Titels Fachanwalt für Steuerrecht
  • Eröffnung der Niederlassung in Hamburg

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Veröffentlichungen

  • Scheller/Brill/Hildebrandt, Das "hätte wissen müssen" als Risikopotential für Unternehmen, UR 2021, 256-262
  • Brill/Hildebrandt/Scheller, Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht und Gemeinnützigkeit, AW-Prax 2021, 71
  • Brill/Hildebrandt/Scheller, Das interne Kontrollsystem im Zollrecht, AW-Prax 2020, 472-476, 529-532; 2021, 25-28, 122-127
  • Scheller/Hildebrandt/Zaczek, Ertragsteuerliche Auswirkungen zollrechtlicher Risiken, Stbg 2017, 398-405
  • Hildebrandt/Ricken, Anmerkung zu einer Entscheidung des LG Berlin, Urteil vom 27.05.2014 – (564) 284 Js 290/13 Ls Ns (3/14) – Zur Verwertbarkeit einer Aussage bei nachträglichem Verlöbnis des Belastungszeugen, NStZ 2015, 422-424

Vorträge

  • Zollstrafrecht (Barmittelverstöße, Außenwirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht)
  • Strafzumessung im Zollstrafrecht nach der StraBuDV
  • Alkoholsteuerstrafrecht
  • Technik und Taktik der Zeugenbefragung

Mitgliedschaften

  • Bundesvereinigung der Anwälte und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht e.V.
  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.

"Dass kein Unschuldiger und auch der Schuldige nur unter Wahrung aller seiner Persönlichkeits- und Verteidigungsrechte verurteilt werde, ist eine für die Rechtskultur eines Landes entscheidende, seine Rechtsstaatlichkeit mit konstituierende gesetzliche Forderung."

Claus Roxin

Leitlinien

Aufgabe des Verteidigers ist nicht die "Erforschung der Wahrheit" - dies ist gemäß § 244 Abs. 2 StPO die Aufgabe des Gerichts - sondern die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Auch der schuldige Mandant muß freigesprochen werden, wenn es dem Staat nicht gelingt, die Schuld im Rahmen seiner sich selbst auferlegten Regeln zu beweisen. Die Grenzen des Handelns des Strafverteidigers zieht allein das Gesetz.

Gleiches gilt für den Steueranwalt. Er ist allein den Interessen seines Mandanten und dem Gesetz verpflichtet. Wer sich als steuerlicher Berater als „Mittler zwischen Finanzamt und Steuerbürger“ sieht, wird im falschen Moment den Konflikt scheuen. Wenn es die Durchsetzung der Rechte des Steuerpflichtigen erfordert, ist der Steuerstreit jedoch unvermeidlich. Dies schließt eine Verständigung in Steuersachen nicht grundsätzlich aus. Häufig ist aber eine akzeptable Einigung erst dann erreichbar, wenn sich der Steuerstreit abzeichnet oder bereits begonnen hat.

"Ich glaube jedem, der die Wahrheit sucht. Ich glaube keinem, der sie gefunden hat."

Kurt Tucholsky

Kooperationen / Partner

Bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Mandate kooperiere ich mit zahlreichen Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien insbesondere in Berlin und Hamburg, aber auch im restlichen Bundesgebiet und im europäischen Ausland.

Im Arbeitsstrafrecht arbeite ich häufig mit den Kollegen der befreundeten Kanzlei für Arbeitsrecht Dr. Hurlebaus & Göckmann in Schorndorf bei Stuttgart zusammen. Ebenfalls vielfach erfolgreich zusammengearbeitet habe ich in Verfahren wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB mit Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Kolja Zaborowski aus Berlin.

Kooperationspartner im Zollrecht, Verbrauchsteuerrecht und internationalen Steuerrecht sind insbesondere der Steuerberater Peter Scheller (Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern, Hamburg) und die Zollexpertin Susanne Zaczek (Kiel).

Im allgemeinen Steuerrecht und Selbstanzeigefällen kooperiere ich regelmäßig mit der RL Steuerberatungsgesellschaft mbH (Berlin), der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Scheller & Partner (Hamburg), der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Arnold & Partner (Hamburg) und dem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Vuong Nguyen (Hamburg und Berlin).

RL Steuerberatungsgesellschaft mbH

Die RL Steuerberatungsgesellschaft mbH (Berlin) ist insbesondere spezialisiert auf Fälle des nationalen Steuerrechts, der Betriebsprüfung und Due Diligence durch Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Uwe Rößler. Im Bereich der betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatung werden durch Frau Anja Eichler die von der Finanzverwaltung geforderten Verfahrensdokumentationen für Unternehmen erstellt. U. a. ist sie innerhalb des Projektmanagements auf die Optimierung von Geschäftsprozessen spezialisiert.

Bei Fragen des Familienrechts und des Verkehrs- und Verkehrsstrafrechts empfehle ich Mandanten meine Kollegin Frau Rechtsanwältin Wiebke Chemnitz (Fachanwältin für Familienrecht und Verkehrsrecht, Hamburg).

Bei Fragen mit Bezug zum maritimen Wirtschaftsrecht (bspw. ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Hinterziehung der Versicherungsteuer gegen einen Schiffsversicherer) wende ich mich vertrauensvoll an meinen Kollegen Herrn Rechtsanwalt Dr. Axel Henriksen (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Hamburg).

Bürogemeinschaften

Berlin:

  • Rechtsanwältin Angelika Görtz
  • Rechtsanwältin Svenja Krause
  • Rechtsanwalt Dr. Andrew Patzschke, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
  • Rechtsanwalt Dr. Carsten Tiemer, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
  • Rechtsanwalt Kai Bruno Westen, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Hamburg:

  • Rechtsanwalt Christian Block, Fachanwalt für Erbrecht
  • Rechtsanwältin Wiebke Chemnitz, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
  • Rechtsanwalt Dr. Axel Henriksen, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Rechtsanwalt Dr. Jochen Prien, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsmediator
  • Rechtsanwalt Wolfgang Prinzenberg
Hinweis

Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Sofern Sie über einen Spezial-Straf-Rechtsschutz-Tarif einer Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten häufig von dieser übernommen.

Standort Berlin

Mein Berliner Standort befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin-Charlottenburg:

Standort Hamburg

Mein Hamburger Standort befindet sich im Leonore-Mau-Weg 5, 22763 Hamburg-Bahrenfeld:

Kanzleigebäude in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin-Charlottenburg:

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Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Meinekestraße 4
10719 Berlin
Tel.: 030 439 709 999

E-Mail:

Leonore-Mau-Weg 5
22763 Hamburg
Tel.: 040 696 387 050

Über mich

Als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht berate und vertrete ich Einzelpersonen und Unternehmen aus dem In- und Ausland bundesweit in Steuerstrafverfahren (Zollstrafverfahren) und streitigen Besteuerungsverfahren (einschließlich betreffend Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern).

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt hat 5,00 von 5 Sternen 20 Bewertungen auf ProvenExpert.com

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