Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt ist Fachanwalt für Strafrecht.
Für eine effektive Strafverteidigung sind umfassende Rechtskenntnisse und praktische Erfahrung im Strafrecht unumgänglich.
Gem. § 13 Fachanwaltsordnung verfügt der Fachanwalt für Strafrecht über eine zusätzliche Qualifikation im Strafrecht. Für die Verleihung des Titels muss er besondere theoretische Kenntnisse sowie besondere praktische Erfahrung und eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt nachweisen.
Im Rahmen eines Fachanwaltslehrgangs, den der Rechtsanwalt mit drei bestandenen fünfstündigen Klausuren abschließen muss, erwirbt er die besonderen theoretischen Kenntnisse.
Dabei werden Methodik und Recht der Strafverteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens sowie die maßgeblichen Hilfswissenschaften behandelt. Das materielle Strafrecht einschließlich des Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs- Wirtschafts- und Steuerstrafrechts wird vertieft erörtert. Auch das Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und das Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht werden bearbeitet.
Zum Nachweis der praktischen Erfahrung muss der Rechtsanwalt mindestens 60 Strafrechtsfälle selbständig bearbeitet sowie an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht verhandelt haben.
Der Fachanwalt für Strafrecht muss die jährliche Teilnahme an einer Fortbildung im Strafrecht nachweisen, die 15 Zeitstunden nicht unterschreiten darf.
Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
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