Harmonisiertes System und Zolltarif

Harmonisiertes System

Beim Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren handelt es sich um eine internationale Nomenklatur mit verschiedenen Verwendungen, die unter der Schirmherrschaft der Weltzollorganisation (WZO) (ehemals Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens), einer unabhängigen zwischenstaatlichen Organisation mit Sitz in Brüssel, erarbeitet wurde.

Das HS wurde mit dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren vom 14.6.1983 beschlossen und trat zum 1.1.1988 in Kraft. Die EU ist neben ihren Mitgliedstaaten Vertragspartei dieses Übereinkommens. In Deutschland wurde das HS mit Verordnung vom 10.12.1986 eingeführt (BGBI. II 1986, S. 1067 vom 19.12.1986).

Seitdem wird das HS von der WZO weiterentwickelt und gepflegt. Dem Übereinkommen gehören derzeit 157 Vertragsparteien an, allerdings wird es weltweit von mehr als 200 Verwaltungen angewendet (rund 98% des Welthandels wird vom HS erfasst), hauptsächlich zur Erstellung der jeweiligen nationalen Zolltarife und zur Erfassung wirtschaftsbezogener statistischer Daten. Sofern diese dieselbe Version des HS anwenden, sind die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer der teilnehmenden Parteien identisch.

Die HS Nomenklatur umfasst ungefähr 5000 Warengruppen, die durch einen 6-stelligen Code bezeichnet und gemäß festen Regeln in einer rechtlichen und (mehr oder minder) logischen Struktur angeordnet sind. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) der Europäischen Union integriert die HS Nomenklatur und umfasst zusätzliche 8-stellige Unterteilungen und Anmerkungen, die im Hinblick auf die Anforderungen der Gemeinschaft geschaffen wurden.

Die offizielle Auslegung der HS Nomenklatur, die für deren weltweit einheitliche Anwendung sorgt, erfolgt durch den HS-Ausschuss, der sich aus Vertretern der Vertragsparteien zum HS-Übereinkommen zusammensetzt. Andere Verwaltungen, internationale Organisationen, der internationale Handel und Industrie sind in der Rolle von Beobachtern vertreten.

Durch die weltweit weitgehend einheitliche Auslegung der HS Nomenklatur werden Produkte in fast allen Ländern der Welt unter denselben HS-Code eingereiht.

Das HS-Übereinkommen sieht zwei Arten von Entscheidungen vor, die durch den HS-Ausschuss getroffen werden:

Entscheidungen, die das Übereinkommen sowie dessen Nomenklatur abändern (Verfahren gemäß Artikel 16) und Entscheidungen, die zur "Verwaltung oder Auslegung" des Übereinkommens dienen und im allgemeinen in Form von Einreihungsentscheidungen, Erläuterungen oder Tarifavisen erfolgen (Verfahren gemäß Artikel 8). Die Änderungen der Erläuterungen zum HS, sowie die Tarifavise, werden auf der Website der WZO dargestellt.

In beiden Fällen verfügen die EU und ihre Mitgliedstaaten nur über eine einzige Stimme. Gegen beide Arten von Entscheidungen können die Vertragsparteien einen "Vorbehalt" einlegen. Ein "Vorbehalt" gegen eine Änderung des Übereinkommens (Artikel 16) hebt die getroffene Entscheidung auf. Die rechtliche Auswirkung eines "Vorbehaltes" im Rahmen eines Verfahrens gemäß Artikel 8 des Übereinkommens beschränkt sich jedoch auf die Aussetzung einer Entscheidung, die dann ein weiteres mal in einer späteren Sitzung des Ausschusses beraten werden muss. In der Praxis bedeutet dies meist nur eine Aufschiebung der endgültigen Entscheidung um sechs bis zwölf Monate.

Die Abänderungen des HS-Übereinkommens werden im allgemeinen für alle Vertragsparteien zwei Jahre nach der Verlautbarung durch den Generalsekretär der WZO rechtlich bindend. Die Entscheidungen betreffend die Verwaltung und Auslegung des Übereinkommens gelten im allgemeinen jedoch zwei Monate nach der Entscheidung durch den HS-Ausschuss als durch alle Vertragsparteien angenommen.

Toolset der Weltzollorganisation zur Verfolgung von Änderungen des Harmonisierten Systems: HS Tracker (https://hstracker.wto.org)

Der HS Tracker ist ein Instrumentarium, das vom Sekretariat der Welthandelsorganisation (WTO) mit Unterstützung der Weltzollorganisation (WZO) entwickelt wurde, um es verschiedenen Interessengruppen (z. B. Zoll- und Handelsbeamten, Statistikern, Juristen, Forschern usw.) zu ermöglichen, die Änderungen bestimmter Positionen oder Unterpositionen in verschiedenen Versionen des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) zu verfolgen.

Die Funktion zur Visualisierung von Unterpositionen zeigt grafisch an, wie sich ein bestimmter HS-Code in den verschiedenen Versionen des Harmonisierten Systems geändert hat (z. B. Fusionen, Aufteilungen und komplexe Fälle), einschließlich der Erklärung der WZO, warum die Änderungen im Rahmen einer bestimmten Änderung vorgenommen wurden. Die englische und französische Fassung dieser Erklärungen sowie die Korrelationstabellen wurden direkt von der WZO-Webseite übernommen. Bei den Informationen auf Spanisch handelt es sich jedoch um eine inoffizielle Übersetzung des WTO-Sekretariats.

Die Funktion "HS auf einen Blick" bietet einen umfassenden Überblick über die HS-Änderungen, indem sie die verschiedenen Fassungen des HS in einer kombinierten Struktur zusammenfasst, die vom WTO-Sekretariat auf der Grundlage der Informationen der WZO entwickelt und entsprechend den verschiedenen Umsetzungsmaßnahmen der WTO-Zugeständnislisten angepasst wurde. Die Filter- und Suchfunktionen ermöglichen es, mehrere HS-Nomenklaturen gleichzeitig nach einer bestimmten Gruppe von Codes zu durchsuchen und festzustellen, ob sie von einer bestimmten Änderung des HS betroffen sind.

Aufbau des Harmonierten Systems

Das HS ist logisch nach Wirtschaftszweigen oder Materialkomponenten gegliedert. So sind beispielsweise Tiere und tierische Erzeugnisse in einem Abschnitt des HS zu finden, während Maschinen und mechanische Geräte in einem anderen zu finden sind. Das HS ist in 21 Abschnitte gegliedert, die wiederum in 96 Kapitel unterteilt sind (Kapitel 1 bis 97, wobei Kapitel 77 für eine mögliche künftige Verwendung durch das HS reserviert ist). Die 96 HS-Kapitel sind in der aktuellen Ausgabe 2022 des HS weiter in 1 228 Positionen und 5 612 Unterpositionen unterteilt.

Die Überschriften der Abschnitte und Kapitel beschreiben allgemeine Warenkategorien, während die Überschriften und Unterpositionen die Waren detaillierter beschreiben. Im Allgemeinen sind die Abschnitte und Kapitel des HS in der Reihenfolge des Herstellungsgrades oder der technologischen Komplexität einer Ware angeordnet. Natürliche Waren wie lebende Tiere und Gemüse werden beispielsweise in den ersten Abschnitten des HS beschrieben, während höher entwickelte Waren wie Maschinen und Präzisionsinstrumente in späteren Abschnitten beschrieben werden. Auch die Kapitel innerhalb der einzelnen Abschnitte sind in der Regel nach der Komplexität oder dem Grad der Herstellung geordnet. Innerhalb des Abschnitts X (Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe zur Wiedergewinnung (Abfälle und Ausschuss); Papier, Pappe und Waren daraus) umfasst Kapitel 47 beispielsweise Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen, während Kapitel 49 gedruckte Bücher, Zeitungen und andere Druckerzeugnisse umfasst. Schließlich folgen die Überschriften innerhalb der einzelnen Kapitel einer ähnlichen Reihenfolge. Die erste Position in Kapitel 50 (Seide) z. B. umfasst Kokons von Seidenraupen, während Waren aus Seide von den späteren Positionen des Kapitels erfasst werden.

Der HS-Code besteht aus 6 Ziffern. Die ersten beiden Ziffern bezeichnen das Kapitel, in dem die Überschriften und Unterpositionen erscheinen. Die zweiten beiden Ziffern bezeichnen die Position der Position innerhalb des Kapitels. Die letzten beiden Ziffern bezeichnen die Position der Unterposition innerhalb der Position. Der HS-Code 1006.30 steht zum Beispiel für Kapitel 10 (Getreide), Position 10.06 (Reis) und Unterposition 1006.30 (Halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert).

Zusätzlich zu den HS-Codes und Warenbezeichnungen sind jedem Abschnitt und jedem Kapitel des HS rechtliche Hinweise vorangestellt, die die richtige Einreihung der Waren verdeutlichen sollen.

Um eine Harmonisierung zu gewährleisten, haben sich die Vertragsparteien des Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren darauf geeinigt, ihre nationalen Zolltarife auf der Grundlage der HS-Nomenklatur und der rechtlichen Anmerkungen zu erstellen. Den Vertragsparteien ist es gestattet, die HS-Nomenklatur über die 6-Stelligkeit hinaus zu unterteilen und ihre eigenen rechtlichen Anmerkungen entsprechend ihren eigenen zolltariflichen und statistischen Anforderungen hinzuzufügen. Die Vertragsparteien legen ihre Zölle häufig auf der 8-stelligen Ebene des "Tarifcodes" fest. Dem 8-stelligen Tarifcode werden häufig statistische Suffixe hinzugefügt, so dass er insgesamt 10 Stellen umfasst. Wenn die Anzahl der Ziffern mehr als 6 beträgt, werden die zusätzlichen Ziffern als nationale Untergliederung bezeichnet.

Kapitel 77 ist für die künftige Verwendung durch das HS reserviert. Die Kapitel 98 und 99 sind für den internen Gebrauch der Vertragsparteien des HS-Übereinkommens reserviert.

Klassifikation von Waren

Der Prozess der Zuweisung von HS-Codes wird als "HS-Klassifikation" bezeichnet. Alle Produkte können anhand der Allgemeinen Regeln für die Auslegung des Harmonisierten Systems ("GRI"), die in strenger Reihenfolge angewendet werden müssen, in das HS eingestuft werden. Die HS-Codes können durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt werden, darunter die Zusammensetzung eines Produkts, seine Form und seine Funktion. Ein Beispiel für ein Produkt, das nach seiner Form klassifiziert wird, wären ganze Kartoffeln. Die Einreihung hängt auch davon ab, ob es sich um frische oder gefrorene Kartoffeln handelt. Frische Kartoffeln werden in die Position 07.01 (Kartoffeln, frisch oder gekühlt), genauer gesagt in die Unterposition 0701.90 (andere), und gefrorene Kartoffeln in die Position 07.10 (Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren), genauer gesagt in die Unterposition 0710.10 (Kartoffeln) eingereiht.

Ein Beispiel für eine Ware, die nach ihrer stofflichen Zusammensetzung eingereiht wird, ist ein Bilderrahmen. Bilderrahmen aus Tropenholz gehören zu Position 44.14 (Rahmen aus Holz für Gemälde, Fotografien, Spiegel oder ähnliche Gegenstände), genauer gesagt zu Unterposition 4414.10 (aus Tropenholz). Bilderrahmen aus Kunststoff gehören zu Position 39.24 (Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoff), insbesondere zu Unterposition 3924.90 (andere). Bilderrahmen aus Glas gehören zu Position 7020.00 (Andere Waren aus Glas), wobei das ".00" am Ende anzeigt, dass die Position nicht weiter untergliedert ist.

Ein Beispiel für ein Erzeugnis, das nach seiner Form eingereiht wird, ist Seife zur Körperpflege. In Form von Tafeln, Riegeln oder Formstücken gehört sie zu Position 34.01 (Seifen u. a.), dann zu Unterposition 3401.1 (Seifen und organische grenzflächenaktive Stoffe und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, Formstücken oder Formstücken, Papier, Watte, Filz und Vliesstoffen, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen) und zu Unterposition 3401.11 (Seifen zur Körperpflege, einschließlich medizinischer Erzeugnisse) mit zwei Strichen. Dagegen gehört flüssige Körperpflegeseife, je nachdem, was sie enthält, entweder zu Unterposition 3401.20 (Seife in anderer Form) oder zu Unterposition 3401.30 (Organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form von Flüssigkeiten oder Cremes, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife).

Ein Beispiel für ein Produkt, das nach seiner Funktion klassifiziert wird, ist ein Kohlenmonoxid (CO)-Melder. Wenn der CO-Melder das Gas erfasst und anzeigt GasMesswerte erfasst und anzeigt, wird er ordnungsgemäß in die Unterposition 9027.10 (Gas- oder Rauchanalysegeräte) der Position 90.27 (Instrumente und Apparate für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer, Gas- oder Rauchanalysegeräte; Instrumente und Apparate zum Messen oder Prüfen der Viskosität, Porosität, Dehnung, Oberflächenspannung oder dergleichen; Instrumente und Apparate zum Messen oder Prüfen von Wärme, Schall oder Licht (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome) eingereiht. Wenn der CO-Melder keine Gasmessungen erfasst und anzeigt, ist er ordnungsgemäß in die Unterposition 8531.10 (Einbruch- und Feuermelder und ähnliche Apparate und Vorrichtungen) der Position 85.31 (Elektrische akustische oder optische Signalgeräte (z. B. Glocken, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruch- oder Feuermelder), ausgenommen solche der Position 85.12 oder 85.30) einzureihen.

Obwohl jede Ware und jeder Teil jeder Ware in das HS eingereiht werden kann, sind nur sehr wenige in der HS-Nomenklatur ausdrücklich beschrieben. Jedes Erzeugnis, für das es keine ausdrückliche Beschreibung gibt, kann in eine "Rest-" oder "Auffang"-Position oder Unterposition eingereiht werden, die für „andere“ Waren vorgesehen sind. Restliche Codes stehen normalerweise an letzter Stelle in der numerischen Reihenfolge ihrer zugehörigen Positionen und Unterpositionen.

Ein Beispiel für ein Erzeugnis, das in eine Restposition eingereiht wird, ist ein lebender Hund, der in die Position 01.06 "Andere lebende Tiere" eingereiht werden muss, da Hunde nicht unter die Positionen 01.01 bis 01.05 fallen, die ausdrücklich lebende Pferde, lebende Rinder, lebende Schweine, lebende Schafe und Ziegen bzw. lebendes Geflügel umfassen.

TARIC (Tarif Intégré de la Communauté)

TARIC (Tarif Intégré de la Communauté) ist der offizielle Name des gemeinsamen Zolltarifs der EU. Er wird von der Europäischen Kommission verwaltet und von allen EU-Mitgliedstaaten verwendet, einschließlich Deutschland.

Der TARIC ist ein elektronisches Datenbank- und Informationssystem, das den EU-Zolltarif enthält. Er enthält Informationen zu den Zollsätzen, Zollvorschriften, Einfuhrbeschränkungen, statistischen Warennummern und anderen relevanten Informationen für den Warenverkehr zwischen der EU und Drittländern.

Der TARIC wird regelmäßig aktualisiert, um Änderungen im EU-Zolltarif widerzuspiegeln. Diese Aktualisierungen können neue Zollsätze, Änderungen der Klassifizierung von Waren oder andere relevante Informationen umfassen. Der TARIC stellt sicher, dass alle EU-Mitgliedstaaten einheitliche Informationen und Regeln für den Warenverkehr haben.

In Deutschland wird der TARIC vom deutschen Zoll verwaltet und umgesetzt. Bei der Einfuhr von Waren in Deutschland müssen die entsprechenden TARIC-Codes verwendet werden, um die Waren korrekt zu klassifizieren und die richtigen Zollsätze anzuwenden.

EZT-online Auskunftsanwendung

Die Zollverwaltung bietet den Elektronischen Zolltarif (EZT) als "EZT-online" im Internet an (https://auskunft.ezt-online.de). Der EZT enthält die Daten des TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes, Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft), ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer).

Dem Benutzer wird ermöglicht, Waren bis zur 11-stelligen Codenummer im Bereich Einfuhr beziehungsweise bis zur 8-stelligen Warennummer im Bereich Ausfuhr auf verschiedene Weise einzureihen oder auszuwählen. Er wird bei der Einreihung durch verschiedene Textdokumente (z.B. Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Anmerkungen zum Abschnitt) unterstützt.

Zur ausgewählten Code- oder Warennummer werden alle relevanten Maßnahmen und Hinweise (z.B. Drittlandszollsatz, Ein- beziehungsweise Ausfuhrgenehmigungspflicht, Ausfuhrerstattungsmaßnahmen) angezeigt, die bei der Warenein- beziehungsweise Warenausfuhr zu beachten sind. Zusätzlich ist im Bereich Einfuhr eine Verbrauchsteuernomenklatur integriert, die es ermöglicht, den entsprechenden Verbrauchsteuersatz zu ermitteln.

Zur Unterstützung der Arbeit mit dem EZT steht bereits auf der Startseite des EZT ein umfangreiches Hilfsprogramm sowie unter "Texte" ein "EZT-Benutzerhandbuch" zur Verfügung.

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