Rechtsanwalt für

Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht

in Berlin und Hamburg

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA).

Ich berate und vertrete Einzelpersonen und Unternehmen aus dem In- und Ausland bundesweit in Steuerstrafverfahren und streitigen Besteuerungsverfahren. Dies umfasst auch Verfahren betreffend Zölle und Verbrauchsteuern.

Ich helfe Ihnen insbesondere im Falle einer

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf - telefonisch oder per E-Mail.

Liegen Ihnen Unterlagen zum Fall vor (z.B. ein Anhörungsbogen, Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellungsprotokoll, Abgabenbescheid)? Dann ist eine Übersendung von Scans/Kopien sinnvoll, damit ich ggfls. bereits eine erste Einschätzung vornehmen kann.

Der nächste Schritt der Verteidigung ist in aller Regel die Akteneinsicht. Danach stimmen wir die beste Strategie für Ihren Fall ab.

Kompetent

An Ihrer Seite

Die Einleitung eines Strafverfahrens stellt jeden Betroffenen vor eine besondere Herausforderung. In der Regel geraten die Beschuldigten völlig unvorbereitet in diese Situation und sehen sich erstmals im Leben dem scheinbar allmächtigen Staat ausgeliefert gegenüber.

Ein Ausgleich dieses Machtgefälles ist nur mit einem kompetenten Strafverteidiger als Partner an Ihrer Seite und einer optimal abgestimmten Verteidigungsstrategie möglich.

Ich stehe Ihnen von Anfang an zur Seite und verteidige Sie engagiert, versiert und diskret in allen Stadien des Steuerstrafverfahrens.

Detail aus dem Kriminalgericht Berlin
Spezialisiert auf das

Steuerstrafrecht und Steuerrecht

Ich bin ausschließlich im Steuerstrafrecht und streitigen Steuerrecht (einschließlich Zollrecht und Verbrauchsteuerrecht) tätig.

Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrung im Steuerrecht und Strafrecht wurden mir von der Rechtsanwaltskammer die Titel Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht verliehen.

Zudem bin ich Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Deutsche AnwaltAkademie) und Absolvent des Fachberaterlehrgangs Zölle und Verbrauchsteuern der Bundessteuerberaterkammer.

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen
Selbstverständlich

Diskret

„Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist.“ § 43a Abs. 1 S. 1 und 2 Bundesrechtsanwaltsordnung). Diese Pflicht erstreckt sich auch auf meine Mitarbeiter.

Die Kommunikation zwischen dem Mandanten und seinem (künftigen) Verteidiger unterliegt besonderem Schutz. Eventuelle diesbezügliche Ermittlungserkenntnisse sind im Strafverfahren grundsätzlich unverwertbar.

Der Schutz der Privatsphäre des Mandanten umfasst auch gegebenenfalls den Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung.

Nicht öffentliche Gerichtsverhandlung

Themenschwerpunkte im

Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht

Aussenprüfung und Steuerstrafverfahren
Steuerstrafrecht / Aussenprüfung und Steuerstrafverfahren

Kassenbuchführung, Summarische Risikoprüfung, IDEA, Zeitreihenvergleich, Richtsätze, (Un-)Sicherheitszuschläge – Prüfungen durch die Finanzämter bergen Konfliktpotenzial. Gefürchtete Folgen sind die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung bzw. das Erscheinen des Prüfers stellen zudem Sperrgründe für die strafbefreiende Selbstanzeige dar.

Aussenprüfung und Steuerstrafverfahren
Durchsuchung / Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren
Steuerstrafrecht / Durchsuchung / Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren

Die Steuerfahndung nutzt die Überrumpelungssituation der Durchsuchung häufig für Vernehmungsversuche, denen widerstanden werden sollte: „Confession is good for your soul, but bad for your case“. Nicht nur Beschuldigte haben das Recht auf die Anwesenheit ihres Strafverteidigers, auch Zeugen dürfen jederzeit einen Zeugenbeistand hinzuziehen. Ohne die Anwesenheit eines Rechtsanwalts sollten grundsätzlich keine Angaben gemacht werden.

Durchsuchung / Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren
Schätzung im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren
Steuerstrafrecht / Schätzung im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren

Sind die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen nicht der Besteuerung zugrunde zu legen oder sind sie nicht (mehr) vorhanden, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch im Strafverfahren ist dem Gericht eine Schätzung möglich. Erfahrungsgemäß bleiben hierbei häufig Umstände unberücksichtigt, die sich – teilweise ganz erheblich – zugunsten des Steuerpflichtigen bzw. Angeklagten auswirken.

Schätzung im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren
Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht / Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung soll sich nicht lohnen. Daher werden hinterzogene Steuern nicht nur von den Finanzämtern eingetrieben, sondern parallel von der Strafjustiz eingezogen. Zur Sicherung dieser Einziehung wird häufig bereits im Ermittlungsverfahren ein Vermögensarrest erlassen. Die Vollziehung des Arrests erfolgt durch die Pfändung der Konten des Beschuldigten, im Rahmen der Durchsuchung aufgefundenes Bargeld wird sichergestellt.

Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht
Antidumpingzölle
Zollstrafrecht / Antidumpingzölle

Bedingt durch die Höhe der Antidumpingzölle und typischerweise wiederholte Einfuhrvorgänge erreichen nachzuerhebende Einfuhrabgaben schnell erhebliche Höhen. Handelt es sich um die Hinterziehung von Antidumpingzöllen, drohen empfindliche Geld- oder gar Freiheitsstrafen. Umstritten sind häufig der nichtpräferenzielle Ursprung, der Zollwert und die zutreffende Einreihung der Waren in die Kombinierte Nomenklatur.

Antidumpingzölle
Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide in Zollsachen
Zollstrafrecht / Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide in Zollsachen

Jede Person hat das Recht, einen Rechtsbehelf gegen eine von den Zollbehörden im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften erlassene Entscheidung einzulegen, die sie unmittelbar und persönlich betrifft (Art. 44 Abs. 1 S. 1 Unionszollkodex). Ein Deutschland ist der Einspruch nach der Abgabenordnung statthaft. Nach den Art. 116 ff des Unionszollkodex kann auch eine Erstattung oder Erlass der Einfuhrabgaben in Betracht kommen.

Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide in Zollsachen
Schmuggel
Zollstrafrecht / Schmuggel

Der Schmuggel ist im deutschen Strafrecht kein eigener Tatbestand, er ist als Steuerhinterziehung strafbar (die zweite Alternative des § 373 Abs. 1 S. 1 AO ist nach Aufhebung des Branntweinmonopols nicht mehr praxisrelevant). Um die Auswirkungen im Reiseverkehr zu mindern, hat der Gesetzgeber das sogenannte Schmuggelprivileg geschaffen – Hinterziehungen von bis zu 250 Euro sollen nicht als Straftat verfolgt werden. Stattdessen wird ein Zollzuschlag erhoben.

Schmuggel
Barmittelverstöße
Zollstrafrecht / Barmittelverstöße

Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln durch den Zoll soll der Bekämpfung der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und organisierten Kriminalität dienen. Die Aufdeckung von Steuerstraftaten dürfte jedoch zumindest ein Nebenzweck sein. Das Zollverwaltungsgesetz ermöglicht dem Zoll weitgehende Eingriffe und droht für zahlreiche Tatbestände erhebliche Bußgelder an.

Barmittelverstöße
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit)
Zollstrafrecht / Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit)

Eine Prüfung nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) droht insbesondere den Branchen, die der Gesetzgeber für risikobehaftet hält, also dem Baugewerbe, der Gastronomie, Taxibetrieben sowie Reinigungs- und Sicherheitsfirmen. Auch dort vorkommende Mindestlohnverstöße sind regelmäßig mit einer Strafbarkeit wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit) verbunden.

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit)

Standort Berlin

Mein Berliner Standort befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin:

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Parkmöglichkeiten bestehen in der Meinekestraße sowie im öffentlichen Parkhaus, dessen Einfahrt sich in der Meinekestraße 22 befindet. Der Ausgang des Parkhauses liegt direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Kanzleieingangs. Die U-Bahnhöfe Kurfürstendamm und Uhlandstraße befinden sich etwa 250 Meter von der Kanzlei entfernt.

Standort Hamburg

Mein Hamburger Standort befindet sich im Friesenweg 38, 22764 Hamburg:

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Die Kanzlei befindet sich in Haus 25 des Bürokomplexes "Alte Marzipanfabrik". Ein Parkplatz steht neben dem Eingang des Hauses zur Verfügung (der Eingang des Hauses 25 befindet sich an der what3words-Position "///genau.rose.wechsel"). Der S-Bahnhof Bahrenfeld ist 500 Meter von der Kanzlei entfernt.

Anmerkungen aus der Praxis

Entscheidungen der Straf- und Finanzgerichte, Literaturhinweise, Fallberichte

Neuerungen im Antidumpingzollrecht (Januar bis August 2023)
26.09.2023 16:56

Mit DVO (EU) 2023/99 vom 11.01.2023 wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Kraftfahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in Marokko eingeführt. Ferner unterliegen Einfuhren nachfüllbarer Fässer aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China künftig einem vorläufigen Antidumpingzoll (DVO (EU) 2023/100).

Mit DVO (EU) 2023/111 vom 18.01.2023 wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf Einfuhren von Fettsäure mit Ursprung in Indonesien eingeführt. Ebenfalls am 18.01.2023 wurde der endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China verlängert (DVO (EU) 2023/112).

26.09.2023 16:56
Over-invoicing to avoid anti-dumping duties on solar modules - Federal Court of Justice Ruling of 06.09.2022 - 1 StR 389/21
03.08.2023 16:16

In order to avoid high anti-dumping duties on Chinese solar modules, importers submitted to the customs authorities undertaking invoices that were incorrect in terms of content. This served to conceal the undercutting of the minimum purchase price, compliance with which, however, was a prerequisite for exemption from the anti-dumping duty. By referring to the inflated undertaking invoices in the customs declaration, the declarants had, in the opinion of the Federal Court of Justice, provided incorrect information on fiscally significant facts within the meaning of Section 370 of the German Fiscal Code (AO). The anti-dumping duties were incurred in full upon importation. This constituted the tax evasion required for tax evasion. In the literature, weighty arguments are put forward against this view.

03.08.2023 16:16
Überfakturierung zur Umgehung von Antidumpingzöllen auf Solarmodule - BGH Urt. v. 06.09.2022 – 1 StR 389/21
03.08.2023 10:20

Zur Vermeidung hoher Antidumpingzölle auf chinesische Solarmodule haben Importeure den Zollbehörden inhaltlich unrichtige Verpflichtungsrechnungen vorgelegt. Dies diente der Verschleierung der Unterschreitung des Mindesteinkaufspreises, dessen Einhaltung aber eine Voraussetzung für die Befreiung vom Antidumpingzoll war. Mit der Bezugnahme auf die überhöhten Verpflichtungsrechnungen in der Zollanmeldung haben die Anmelder nach Auffassung des Bundesgerichtshofs unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen im Sinne des § 370 AO gemacht. Mit der Einfuhr seien die Antidumpingzölle in voller Höhe entstanden. Damit liege die für eine Steuerhinterziehung erforderliche Steuerverkürzung vor. In der Literatur werden gegen diese Auffassung gewichtige Argumente vorgebracht.

03.08.2023 10:20
Rechtsbeugung durch Strafrichterin
02.08.2023 15:03

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Angeklagten deren Verurteilung u.a. wegen Rechtsbeugung bestätigt, jedoch die gegen sie verhängte Strafe aufgehoben. Das Landgericht Hagen hatte die Angeklagte insbesondere wegen Rechtsbeugung in 10 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt, weil die als Richterin tätige Angeklagte unter anderem unter Verfälschung des Hauptverhandlungsprotokolls eine erstinstanzliche Strafsache fortsetzte, obwohl sie den dort Angeklagten in dessen Abwesenheit bereits verurteilt hatte.

02.08.2023 15:03
Beschlagnahme russischer Personenkraftwagen durch den deutschen Zoll
20.07.2023 15:57

Nach Presseberichten beschlagnahmen deutsche Zöllner die Fahrzeuge russischer Touristen und in Deutschland lebender russischer Staatsbürger und berufen sich hierbei auf die Sanktionsverordnung 833/2014 der Europäischen Union. Gegen die betroffenen Russen wurden Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen § 18 des Außenwirtschaftsgesetzes eingeleitet.

20.07.2023 15:57
ChatGPT und Steuerstrafrecht
01.06.2023 12:39

Wie hilfreich sind die Antworten von ChatGPT auf steuerstrafrechtliche Fragen? Ein Chat zur Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe liefert ein teilweise erstaunliches Ergebnis. Der Bedarf an Steuerstrafverteidigern scheint jedenfalls derzeit noch durch die Verfügbarkeit von ChatGPT nicht geschmälert.

01.06.2023 12:39
Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht Torsten Hildebrandt, Berlin und Hamburg

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht Torsten Hildebrandt, Berlin und Hamburg

Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Strafverteidiger bildet die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Besondere Kenntnisse habe ich in den Spezialgebieten des Steuerstrafrechts Zollstrafrecht und Verbrauchsteuerstrafrecht. Ich verfüge über Büros in Berlin und Hamburg und bin bundesweit in Steuerstrafverfahren als Anwalt tätig. Weitere Einzeldarstellungen finden Sie auf den Unterseiten Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht sowie auf den dort gelisteten Detailseiten.

So enthält die Seite Steuerhinterziehung Detailinformationen zu den Stichworten Anwalt, Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung und Steuererklärung. Die Suchbegriffe Rechtsanwalt Strafrecht, Strafverteidiger Berlin bzw. Hamburg werden unter Fachanwalt für Strafrecht behandelt. Wer Steuerhinterziehung Strafe sucht, wird unter Strafrechtliche und außerstrafrechtliche Folgen der Steuerhinterziehung fündig. Die Seite Fachanwalt für Steuerrecht behandelt u.a. die Suchbegriffe Anwalt Steuern Hamburg sowie Anwalt Steuerrecht.

Über mich

Ich berate und vertrete Einzelpersonen und Unternehmen aus dem In- und Ausland bundesweit in Steuerstrafverfahren und streitigen Besteuerungsverfahren (einschließlich betreffend Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern).

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