Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt hat den Fachberaterlehrgang für Zölle und Verbrauchsteuern erfolgreich absolviert (die Fachberaterbezeichnung darf nur zusammen mit der Berufsbezeichnungs "Steuerberater/in" oder "Steuerbevollmächtigte/r" geführt werden, § 1 Abs. 2 Fachberaterordnung).
Der Lehrgang umfasst 120 Zeitstunden Unterricht sowie 3 vierstündige Leistungskontrollen. Dozenten waren insbesondere zahlreiche Professoren des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes für die öffentliche Verwaltung, an welchem alle Zollbeamten ausgebildet werden.
Folgende Inhalte wurden unterrichtet und in den Klausuren abgeprüft:
- System des Zollrechts,
- Formen der Zollanmeldung (Einheitspapier, ATLAS),
- Überführung in Zollverfahren,
- Versand,
- Vorübergehende Verwendung,
- Zolllager,
- Beachtung von Verboten und Beschränkungen,
- Zolltarif,
- Entstehungstatbestände der Zollschuld,
- Zollpräferenzen,
- Zollwert
- Anti-Dumpingzölle,
- Erlass,
- Erstattung,
- Nacherhebung von Zollschulden,
- Zoll und Einfuhrumsatzsteuer,
- Ausfuhrverfahren,
- Umsatzsteuer bei der Ausfuhr,
- Passive Veredelung,
- Aktive Veredelung,
- Ausfuhrverbote und -genehmigungen,
- Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter,
- Organisation der Zollabteilung im Unternehmen,
- Grundlagen des Marktordnungsrechts
- Prüfung und Rechtsschutz bei Zöllen und Verbrauchsteuern,
- Außenprüfung,
- Lizenzen bei der Ein- und Ausfuhr von Agrarerzeugnissen,
- Agrarzölle, Exportsubventionen,
- Grundlagen des Verbrauchsteuerrechts,
- Besteuerung von Energieerzeugnissen,
- Besteuerung von Erdgas, Strom und Kohle,
- Steuerliche Entlastung im Verbrauchsteuerrecht,
- Besonderheiten des Straf- und Bußgeldverfahrens,
- Besonderheiten des Rechtsschutzes
Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
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