Berater für Berater

Berater für Berater im Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht

Ich unterstütze Anwaltskollegen in Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, insbesondere in steuerrechtlich schwierig gelagerten Fällen. Hierzu zählen insbesondere Zollstrafsachen und Verfahren wegen der Hinterziehung von Verbrauchsteuern.

Die Kombination aus originärem Strafverteidiger und spezialisiertem Steuerstrafverteidiger hat sich vielfach außerordentlich bewährt. Nach meiner Erfahrung ist sie der Kombination aus Strafverteidiger und Steuerberater weit überlegen, dann dort fehlt die spezifisch steuerstrafrechtliche Expertise. Der § 370 AO ist keine „normale“ Strafnorm, das Steuerstrafverfahren kein „normales“ Strafverfahren. Steuerstrafrecht ist nicht die bloße Schnittmenge aus Strafrecht und Steuerrecht, sondern geht in entscheidenden Punkten weit darüber hinaus. Trivialstes und wohl bekanntestes Beispiel hierfür ist die Besonderheit, dass der Rechtsirrtum über das Steuerrecht (das aufgrund des Blankettcharakters des § 370 AO einen Teil des strafrechtlichen Tatbestandes bildet) den Vorsatz ausschließt, während im allgemeinen Strafrecht der Rechtsirrtum regelmäßig nur einen – in der Regel vermeidbaren – Verbotsirrtum darstellt.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterstütze ich in Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden, beispielsweise bei Außenprüfungen (insbesondere wenn die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens droht oder bereits erfolgt ist), Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren. Ferner stehe beratend zur Seite in Fragen des Zollrechts und Verbrauchsteuerrechts.

Mandanten wissen es regelmäßig zu schätzen, wenn in bestimmten Fragen oder Verfahren ein Spezialist hinzugezogen wird. Eine zweite Meinung und ein anderer Blickwinkel vermitteln Sicherheit hinsichtlich der gewählten Strategie. In Verhandlungen wirkt sich die Anwesenheit eines weiteren Beraters nach meiner Erfahrung stets günstig aus. Oft ergibt sich die „guter Berater / böser Berater“ Konstellation von alleine und bringt vermeintlich verhärtete Fronten zum Aufweichen.

Hinweis

Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Sofern Sie über einen Spezial-Straf-Rechtsschutz-Tarif einer Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten häufig von dieser übernommen.

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Mein Berliner Standort befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin-Charlottenburg:

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Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Meinekestraße 4
10719 Berlin
Tel.: 030 439 709 999

E-Mail:

Leonore-Mau-Weg 5
22763 Hamburg
Tel.: 040 696 387 050

Über mich

Als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht berate und vertrete ich Einzelpersonen und Unternehmen aus dem In- und Ausland bundesweit in Steuerstrafverfahren (Zollstrafverfahren) und streitigen Besteuerungsverfahren (einschließlich betreffend Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern).

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

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