Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Rechtsanwalt Hildebrandt war einer der ersten Anwälte in Deutschland, denen der Titel „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)“ verliehen wurde.
Die Deutsche AnwaltAkademie bietet in Zusammenarbeit mit den Fachseminaren von Fürstenberg einen Lehrgang an, der herausragende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Steuerstrafrecht zertifiziert.
Nach der Fachanwaltsordnung ist nur eine begrenzte Anzahl von Fachanwaltstiteln zugelassen. Zwar gibt es die Titel Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, diese beiden Titel werden aber dem komplexen Bereich der Steuerstrafverteidigung nicht gerecht. Bei beiden Fachanwaltslehrgängen spielt das Steuerstrafrecht nur eine untergeordnete Rolle.
Die Voraussetzungen der Zertifizierung sind in praktischer wie auch theoretischer Hinsicht mit den Voraussetzungen für den Erwerb eines Fachanwaltstitels vergleichbar.
Sämtliche praktisch relevanten Themenbereiche des Steuerstrafrechts wurden im Lehrgang von Spezialisten auf ihren jeweiligen Gebieten besprochen. Zu den Dozenten gehörten Experten für Steuerrecht, Strafrecht und Steuerstrafrecht aus Finanzverwaltung, Anwaltschaft und Richterschaft sowie Professoren und Staatsanwälte.
Inhaltlich wurde das gesamte steuerstrafrechtliche Verfahren behandelt. Über die Präventivberatung einschließlich strafbefreiender Selbstanzeige und Tax Compliance wurde das gesamte Ermittlungsverfahren mit den steuerstrafrechtlich relevanten Schwerpunkten der verschiedenen Ermittlungsanlässe, Kompetenzen der Behörden, der besonderen Durchsuchungssituationen sowie der dinglichen Arreste bis hin zur U-Haft erörtert. Ebenso wurde das parallele Steuerverfahren mit der Behandlung von Schätzungen im Steuerrecht und im Strafrecht thematisiert. Die Dozenten referierten auch über mögliche Verfahrensabschlüsse und ihre Folgen, gerichtliche und außergerichtliche Beendigungsoptionen und die Verfahrensfolgen im Allgemeinen. Ein weiteres Modul befasste sich mit dem internationalem Steuerstrafrecht und ausgewählten Schwerpunkten des Steuerstrafrechts, wie Problemen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer, Korruption und Verjährung.
Der Erwerb der theoretischen Kenntnisse muss durch drei Leistungskontrollen nachgewiesen werden.
Weitere Voraussetzung der Zertifizierung ist die mindestens dreijährige Zulassung zur Anwaltschaft.
Des Weiteren müssen neben den besonderen theoretischen Kenntnissen auch besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Dies setzt die Bearbeitung von mindestens 30 Fällen aus dem Steuer- und/oder Strafrecht, davon 5 rechtsförmliche Verfahren, voraus.
Wer den Titel Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) führt, ist verpflichtet, sich regelmäßig in diesem Gebiet fortzubilden.
Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
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