Anwalt für Steuerstrafrecht und Steuerrecht
Verteidigung im Steuerstrafrecht durch einen konsequent spezialisierten Rechtsanwalt
Das Steuerstrafrecht schützt das Vermögen des Staates. Aus seiner Sicht handelt es sich daher bei der Steuerhinterziehung um eine besonders bekämpfenswerte Form der Wirtschaftskriminalität und um alles andere als ein Kavaliersdelikt. Selbst der Ankauf von Steuer-CDs von Straftätern (jedenfalls nach Schweizer Recht) für Millionenbeträge erscheint ihm in diesem Fall angemessen.
Entsprechend unerbittlich verfolgt die Steuerfahndung (vermeintliche) Steuerstraftaten und gleichermaßen hoch fallen häufig die durch die Staatsanwaltschaft beantragten und durch die Gerichte verhängten Strafen aus.
Der richtige Rechtsanwalt an Ihrer Seite macht hier im Falle eines Falles den Unterschied für den Ausgang des Verfahrens.
Vertretung und Beratung von Privatpersonen und Unternehmen durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht
Eine kunstgerechte Verteidigung gegen den Vorwurf der Begehung von Steuerstraftaten setzt eine Spezialisierung im Strafrecht ebenso wie im Steuerrecht voraus. Denn das Besteuerungsverfahren und das Strafverfahren laufen gleichberechtigt nebeneinander und gemäß § 393 Abs. 1 S. 1 der Abgabenordnung nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften ab.
Das optimale Ergebnis kann daher nur ein Steuerstrafverteidiger erzielen, der beide Seiten des Falls im Blick behält und detaillierte Kenntnis der Abgabenordnung und Strafprozeßordnung sowie deren Zusammenspiel hat.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht verfüge ich über die entsprechende Erfahrung, um Privatpersonen, Unternehmer und ihre Unternehmen in Steuerstrafsachen kompetent zu beraten und zu vertreten. Dies umfasst auch die vorbeugende Rechtsberatung im Rahmen der Tax Compliance und Fragen zur strafbefreienden Selbstanzeige.
Unterstützung anderer Rechtsanwälte und Steuerberater
Aber auch andere Rechtsanwälte/Strafverteidiger, aber auch Steuerberater unterstütze ich in Verfahren im Zusammenhang mit Steuerstraftaten. Die Komplexität der Zusammenhänge zwischen Steuerstrafrecht und den Steuergesetzen macht regelmäßig eine begleitende Beratung durch einen Spezialisten erforderlich. Häufig ergeben sich Rechtsfragen, die nur ein Anwalt für Steuerstrafrecht schnell und sicher beantworten kann.
So schätzen insbesondere Steuerberater die Zusammenarbeit in Selbstanzeige-Mandaten und Strafverteidiger eine fundierte Einschätzung der Lage nach dem materiellen und formellen Steuerrecht. Zudem ist ein Anwalt für Steuerstrafrecht geübt im Umgang mit der Steuerfahndung, mit der Rechtsanwälte außerhalb von Verfahren wegen einer Steuerstraftat nicht in Berührung kommen.
Die Höhe der verkürzten Steuern ist für die Rechtsfolgen entscheidend
Die Höhe der Steuerverkürzung bzw. zu Unrecht erlangten Steuervorteile ist das maßgebliche Kriterium für die Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung. Als Fachanwalt für Steuerrecht bin ich in der Lage, die Steuerberechnung der Steuerfahndung zu überprüfen und ggfls. zu widerlegen.
Steuern hinterzieht , wer die gegenüber der Finanzbehörde über steuerliche erhebliche Tatsachen falsche Angaben macht oder die Finanzbehörde pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt. Pflichtwidrig ist das Verschweigen nur, wenn eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht. Dies ergibt sich aus den steuerverfahrensrechtlichen Regelungen.
Insbesondere im Fall einer besonderen Steuergestaltung kann fraglich sein, ob eine abweichende rechtliche Würdigung des steuerlichen Sachverhalts in der oder den Steuererklärungen offengelegt hätte werden müssen. Eine Rechtsberatung im Vorfeld der Abgabe der Steuererklärung durch einen auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt vermittelt hier Sicherheit und verhütet die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens.
Rettungsanker für Steuerhinterzieher: Strafbefreiende Selbstanzeige
Wurde bereits eine unvollständige Steuererklärung abgegeben oder Steuererklärungen pflichtwidrig nicht abgegeben, kann Straffreiheit durch eine Selbstanzeige erlangt werden. Die Beratung und Begleitung durch einen Rechtsanwalt ist auf diesem Gebiet dringend anzuraten. Zahlreiche Fragen sind im Vorfeld abzuklären, um eine Strafe sicher zu vermeiden. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt mit entsprechender Erfahrung stehe ich meinen Mandanten und ihren Beratern als Partner von der ersten Beratung bis zur endgültigen Einstellung des Verfahrens zur Seite.
Meine Partner: Anwälte, Steuerberater und Zolldeklaranten
Als auf das Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt bin ich mit zahlreichen steuer- und steuerstrafrechtlich ausgerichteten Kanzleien vernetzt. Meine Kooperationspartner-Rechtsanwälte sind regelmäßig ebenfalls Fachanwälte für ihr jeweiliges Rechtsgebiet. Umfangreiche Verfahren und mehrere Beschuldigte machen ein Arbeiten im Team erforderlich, wofür eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Partner-Anwälten Gewähr bietet.
Durch die zwei Standorte meiner Kanzlei - Berlin und Hamburg - umfasst mein Netzwerk besonders viele Anwälte, Steuerberater und andere Spezialisten ihres Fachs.
Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Sofern Sie über einen Spezial-Straf-Rechtsschutz-Tarif einer Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten häufig von dieser übernommen.
Mein Berliner Standort befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin-Charlottenburg:
Mein Hamburger Standort befindet sich im Leonore-Mau-Weg 5, 22763 Hamburg-Bahrenfeld:
Kanzleigebäude in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin-Charlottenburg:
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Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Berater für Zölle und Verbrauchsteuern
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