Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt ist Fachanwalt für Steuerrecht.
Für eine effektive Steuerstrafverteidigung und Vertretung im Steuerstreit sind umfassende Rechtskenntnisse und praktische Erfahrung im Steuerrecht unverzichtbar.
Gem. § 9 Fachanwaltsordnung verfügt der Fachanwalt für Steuerrecht über eine zusätzliche Qualifikation im Steuerrecht. Für die Verleihung des Titels muss er besondere theoretische Kenntnisse sowie besondere praktische Erfahrung und eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt nachweisen.
Besondere theoretische Kenntnisse des Fachanwalts für Steuerrecht
Im Rahmen eines Fachanwaltslehrgangs, den der Rechtsanwalt mit drei bestandenen fünfstündigen Klausuren abschließen muss, erwirbt er die besonderen theoretischen Kenntnisse.
Dabei werden behandelt:
- Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
- Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht, sowie besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:
- Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
- Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
- Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht sowie
- Grundzüge des Verbrauchsteuer-, Außensteuer- und Steuerstrafrechts.
Der Fachanwaltslehrgang deckt also alle praxisrelevanten Steuerarten (mit Ausnahme der Einfuhrabgaben) ab.
Besondere praktische Erfahrung des Fachanwalts für Steuerrecht
Zum Nachweis der praktischen Erfahrung muss der Rechtsanwalt mindestens 50 Steuerrechtsfälle selbständig bearbeitet haben, wovon 10 rechtsförmliche Verfahren sein müssen. Die Einzelheiten - insbesondere die Verteilung der Fälle auf die einzelnen Steuerarten. - ergeben sich aus der Fachanwaltsordnung.
Der Fachanwalt für Steuerrecht muss die jährliche Teilnahme an einer Fortbildung im Steuerrecht nachweisen, die 15 Zeitstunden nicht unterschreiten darf. Verbreitet ist mittlerweile die Teilnahme an Online-Seminaren, die Regel ist aber immer noch das Absolvieren der Fachseminare in Präsenz vor Ort.
Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht
Im Rechtsgebiet des Steuerstrafrechts sollte nur tätig sein, wer über die erforderliche Expertise verfügt. Dennoch werben viele Rechtsanwälte, die eigentlich nur im Strafrecht beheimatet sind, mit der Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Sie mögen auch Fachanwälte für Strafrecht sein, jedoch deckt der Fachanwaltslehrgang für Strafrecht das Steuerstrafrecht nicht ab. Hierfür ist das Thema viel zu umfangreich.
Fachanwälte für Strafrecht (aber nicht für Steuerrecht)
Fachanwälte für Strafrecht, die nicht zugleich Fachanwalt für Steuerrecht sind, bieten daher - jedenfalls ausgehend von Ihrem Titel als Fachanwalt und von Ausnahmen abgesehen - keine Gewähr dafür, dass sie in der Lage sind, alle Ebenen des Steuerstrafverfahrens abzudecken.
Die juristische Ausbildung zum Rechtsanwalt behandelt Steuern bzw. das Steuerrecht (abgesehen von von einer "Minimalbehandlung" im Referendariat in Bayern) schlicht nicht.
Im Steuerstrafrecht kann sich der Rechtsanwalt bereits mit einem einzigen falschen Buchstaben als ahnungslos disqualifizieren: Wer etwa schreibt, dass keine EinkommenSsteuer hinterzogen worden sei, wird von der Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle nicht mehr ernst genommen. Auch wenn es die Schreibweise mit Fugen-S bereits bis in die Tagesschau geschafft hat, heißt die Steuer nach wie vor Einkommen-Steuer und das einschlägige Gesetz Einkommensteuergesetz. Kein Fachanwalt für Steuerrecht wird von der Einkommens-steuer, Schenkungssteuer usw. schreiben (Fehler von Büropersonal einmal ausgenommen).
Das Bild gibt einen Auszug aus einer Anklageschrift einer Staatsanwaltschaft in Hessen wieder. Die zuständige Staatsanwältin hatte sich den Schlussbericht der Steuerfahndung als Word-Dokument schicken lassen. Große Teile der Anklageschrift bestanden aus Kopien aus diesem Schlussbericht. Es war jedoch ersichtlich, welche Teile der Anklageschrift die Staatsanwältin selbst verfasst hatte. Dort war nämlich stets von der Einkommens-steuer die Rede. Die Qualität der Anklageschrift entsprach der Ahnungslosigkeit der Staatsanwältin.
Die Inhaberschaft des Fachanwalt für Steuerrecht bietet Gewähr dafür, dass der Steuerstrafverteidiger auf Augenhöhe mit den Finanzbehörden diskutieren und notfalls streiten kann. Die Betreuung des häufig parallel zum Strafverfahren ablaufenden Besteuerungsverfahrens bis hin zu den Finanzgerichten und zum Bundesfinanzhof kann so durch ein und denselben Rechtsanwalt dargestellt werden. Hierdurch entfällt die notwendige Einarbeitung mehrere Rechtsanwälte in denselben Sachverhalt.
Der Fachanwaltstitel Steuerrecht belegt auch gegenüber der Staatsanwaltschaft und den Strafrichtern Kenntnisse und Erfahrungen im Steuerrecht, die über deren in aller Regel hinausgehen. Die Fortbildungen für Staatsanwälte und Richter im Bereich Steuerstrafrecht umfassen nur einen kleinen Teil des Umfangs eines Fachanwaltskurs Steuerrecht. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat zur Behebung dieses Defizits einführen können, dass zumindest ein Staatsanwalt pro Jahr einen Fachanwaltskurs Steuerrecht auf Behördenkosten absolvieren kann. Dies behebt die gravierendsten Probleme, ohne den praktischen Teil der Ausbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht bleibt allerdings vieles graue Theorie.
Die im Fachanwaltskurs Steuerrecht erworbenen Kenntnisse müssen durch stetige Anwendung wiederholt und vertieft werden, um gewinnbringend eingesetzt werden zu können. Dennoch erspart dieses "Berliner Modell" die häufig in Steuerstrafrecht auftretende Fremdscham, mit völlig ahnungslosen Staatsanwälten und Richtern über steuerliche und steuerstrafrechtliche Probleme diskutieren zu müssen, wobei die Beamten und Richter zwanghaft versuchen, ihre fachliche Überforderung zu kaschieren. Dieses Vorhaben ist aber stets zum Scheitern verurteilt. Denn ein Nicht-Steuerrechtler, der über Steuerrecht spricht, klingt für den Fachanwalt für Steuerrecht wie ein Nichtjurist, der gegenüber einem Juristen einen Rechtsanwalt mimt. Jeder falsch verwendete Fachbegriff wirkt hier entlarvend, und im Steuerrecht gibt es nunmal derer sehr viele.
Fachanwälte für Steuerrecht (aber nicht für Strafrecht)
Aber auch viele Fachanwälte für Steuerrecht bieten Steuerstrafverteidigungen an. Ohne den Fachanwalt für Strafrecht ist jedoch nicht auf Anhieb erkennbar, ob sie über ausreichende Kenntnisse im Strafprozessrecht und allgemeinen Teil des Strafrechts verfügen, um ihre Mandanten in Steuerstrafsachen optimal zu verteidigen. Denn Steuerstrafrecht ist in erster Linie Strafrecht und eben nicht Steuerrecht. Ob Tatsachen steuerlich erheblich sind oder ob Steuern tatsächlich verkürzt wurden, ergibt sich zwar aus dem Steuerrecht. Ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung ist aber ein Strafverfahren, auch wenn parallel ein Einspruchsverfahren oder Finanzgerichtsverfahren wegen desselben Sachverhalts ablaufen mag.
Steuern mögen nach steuerverfahrensrechtlichen Maßstäben entstanden sein und auch bestandskräftig festgesetzt worden sein. Hiervon streng zu unterscheiden ist jedoch der strafprozessuale Nachweis der Steuerentstehung. In der Praxis leider häufig zu beobachten - nicht nur beim Fachanwalt für Steuerrecht, sonder auch bei der Finanzverwaltung, der Staatsanwaltschaft und Gerichten - ist der Fehlschluss, dass eine bestandskräftige Festsetzung von Steuern gleichsam für das Strafverfahren die Steuerentstehung festschreibt.
Fachanwalt für Steuerrecht: Tätigkeitsfelder (außerhalb des Steuerstrafrechts)
Der Fachanwalt für Steuerrecht ist als Rechtsanwalt im Verwaltungsverfahrensrecht ausgebildet. Das steuerliche Verfahrensrecht nach der Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung ist (Finanz-)Verwaltungsverfahrensrecht und weist viele Parallelen zum allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht auf. Der dort zentrale Begriff des Verwaltungsakts umfasst auch den Steuerbescheid und weitere Bescheide der Finanzbehörden (§ 35 S. 1 VwVfg):
"Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. "
Auch die Finanzgerichtsordnung, in der das gerichtliche Verfahren in Steuersachen geregelt ist, ähnelt der Verwaltungsgerichtsordnung in weiten Teilen. Wie diese verweist sie zudem an vielen Stellen auf die Regelungen der Zivilprozessordnung.
In all diesen Verfahrensvorschriften ist der Fachanwalt für Steuerrecht bereits seit dem Studium beheimatet. Dies unterscheidet ihn von der Mehrzahl der Steuerberater.
Zwar steht auch Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Studiums der Weg zum Steuerberaterexamen offen, die weit überwiegende Zahl der Steuerberater hat jedoch ein wirtschaftswissenschaftliches Studium absolviert oder den Weg über eine sechs- bzw. achtjährige Tätigkeit als Steuerfachangestellte(r) gewählt.
Zwar umfasst die Vorbereitung des Steuerberaterexamen auch das Steuerverfahrensrecht. Dennoch fühlen sich viele Steuerberater mit wirtschaftswissenschaftlichem oder kaufmännischem Hintergrund unsicher in diesem Bereich. Die verfahrensrechtliche Ausbildung lässt sich auch nicht mit derjenigen vergleichen, die jeder Fachanwalt für Steuerrecht notwendigerweise durchschritten hat. Denn Fachanwalt kann nur werden, wer Rechtsanwalt ist, und hierfür ist der erfolgreiche Abschluss des juristischen Referendariats erforderlich.
In diesem Ausbildungsabschnitt liegt der Fokus auf dem Verfahrensrecht insbesondere der Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Auch wenn die Steuergesetze in 15 von 16 Bundesländern nicht Gegenstand der juristischen Ausbildung der Rechtsanwälte ist, werden hier jedoch die Grundlagen für eine sichere Handhabung auch des steuerlichen Verfahrensrechts gelegt.
Als Fachanwalt für Steuerrecht ist man daher regelmäßig Ansprechpartner für Steuerberater, die Einspruchsverfahren oder Finanzgerichtsverfahren betreuen. So kooperiere ich regelmäßig mit Steuerberatern insbesondere aus Hamburg und Berlin im Bereich des streitigen Steuerrechts. Ausgangspunkt sind etwa exzessive oder "verdächtige" Mitwirkungsverlangen in Betriebsprüfungen, die eine steuerverfahrensrechtliche Überprüfung erforderlich erscheinen lassen. Teilweise wirkt bereits die Begleitung durch einen Rechtsanwalt deeskalierend, etwa wenn sich die Fronten zwischen Prüfer und Berater bzw. Mandant bereits etwas verhärtet haben.
Neben der Begleitung von Steuerberatern im Steuerstreit sind viele Fachanwälte für Steuerrecht auch steuerberatend tätig, fertigen also beispielsweise eine Steuererklärung für ein Unternehmen oder Privatpersonen. Da nach § 3 Steuerberatungsgesetz jeder Rechtsanwalt zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, müssen Rechtsanwälte nicht das Steuerberaterexamen absolvieren, um im Steuerrecht beratend und deklarierend tätig zu sein.
Eine andere Frage ist es natürlich, ob wirklich jeder Anwalt steuerberatend tätig sein sollte. Hier schafft die Bezeichnung als Fachanwalt für Steuerrecht für das rechtssuchende Publikum ein Kriterium, an dem es sich orientieren kann. Ein Anwalt, der eine Rechtsberatung im Steuerrecht oder gar das Erstellen einer Steuererklärung anbietet, ohne Fachanwalt für Steuerrecht zu sein, gibt Anlass, seine Qualifikation genauer zu prüfen.
Während in anderen Rechtsgebieten ein älterer Anwalt nicht unbedingt über eine Fachanwaltschaft verfügen muss, weil der entsprechende Fachanwaltstitel erst spät eingeführt wurde und der Anwalt zu diesem Zeitpunkt bereits völlig ausgelastet war, existiert der Fachanwaltstitel für das Steuerrecht bereits seit dem Jahr 1930 (vgl. Scharmer in: Hamm, Beck'sches Rechtsanwalts-Handbuch, 12. Aufl., § 61 Rn. 1).
Üblicherweise ist der Anwalt bestrebt, seine besondere Qualifikation im Steuerrecht durch den Erwerb des Fachanwaltstitels für Steuerrecht erkennbar zu machen. Als Fachanwalt wird ihm nicht nur von Unternehmen und Privatpersonen, sondern auch Kollegen mehr Vertrauen in seine Fähigkeiten im Steuerecht entgegengebracht.
Nicht nur im Steuerrecht, sondern auch in den 23 anderen Rechtsgebieten (Stand 2023), für die ein Rechtsanwalt ein Fachanwalt werden kann, nimmt die Zahl der Fachanwälte weiter zu. Mittlerweile haben von ca. 165.000 Rechtsanwälten in Deutschland ca. 45.000 zumindest einen Fachanwaltstitel (Stand 2023) (in ganz Deutschland sind ca. 4.700 Rechtsanwälte Fachanwalt für Steuerrecht und ca. 4.000 Rechtsanwälte Fachanwalt für Strafrecht; in der Statistik zu den Fachanwaltschaften der Bundesrechtsanwaltskammer leider nicht ausgewiesen ist die Anzahl der Rechtsanwälte, die zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht ist). Hintergrund ist die Erkenntnis, dass Fachanwälten generell besondere Kompetenz in dem von ihnen bearbeiteten Recht zugetraut wird.
Bei Fragen des Steuerrechts, zu bestimmten Steuern (wie etwa im Zusammenhang mit Immobilien zur Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und auch zur Bewertung), steuerlichen Pflichten, der Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer Selbstanzeige und dem mit dem Steuerrecht zusammenhängenden Recht der Gesellschaften, dem Handelsrecht etc. empfiehlt sich daher die Kontaktaufnahme zum Fachanwalt für Steuerrecht.
Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Sofern Sie über einen Spezial-Straf-Rechtsschutz-Tarif einer Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten häufig von dieser übernommen.
Mein Berliner Standort befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin-Charlottenburg:
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Fachanwalt für Strafrecht
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