Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt ist Fachanwalt für Steuerrecht.
Für eine effektive Steuerstrafverteidigung und Vertretung im Steuerstreit sind umfassende Rechtskenntnisse und praktische Erfahrung im Steuerrecht unverzichtbar.
Gem. § 9 Fachanwaltsordnung verfügt der Fachanwalt für Steuerrecht über eine zusätzliche Qualifikation im Steuerrecht. Für die Verleihung des Titels muss er besondere theoretische Kenntnisse sowie besondere praktische Erfahrung und eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt nachweisen.
Im Rahmen eines Fachanwaltslehrgangs, den der Rechtsanwalt mit drei bestandenen fünfstündigen Klausuren abschließen muss, erwirbt er die besonderen theoretischen Kenntnisse.
Dabei werden behandelt:
- Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
- Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht, sowie besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:
- Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
- Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
- Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht sowie
- Grundzüge des Verbrauchsteuer-, Außensteuer- und Steuerstrafrechts.
Zum Nachweis der praktischen Erfahrung muss der Rechtsanwalt mindestens 50 Steuerrechtsfälle selbständig bearbeitet haben, wovon 10 rechtsförmliche Verfahren sein müssen.
Der Fachanwalt für Steuerrecht muss die jährliche Teilnahme an einer Fortbildung im Steuerrecht nachweisen, die 15 Zeitstunden nicht unterschreiten darf.
Die Darstellungen auf unserer Internetseite können eine rechtliche Beratung im individuellen Fall natürlich nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie für Hilfe bei Ihrem konkreten Anliegen Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
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