Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht, Berlin und Hamburg Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Spezialist für Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) und Berater für Zölle und Verbrauchsteuern verfüge ich über umfassende Kenntnisse und Erfahrung im Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht.

Zu meinen Mandanten zählen Unternehmer, Führungskräfte und Individualpersonen ebenso wie Kapital- und Personengesellschaften aus dem In- und Ausland.

Als Berater für Berater unterstütze ich zudem Steuerberater und Strafverteidigerkollegen in Steuerstrafverfahren, Zollstrafverfahren, bei der Begleitung von Außenprüfungen und im Steuerstreit.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

 

Als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht helfe ich Ihnen insbesondere im Falle einer...

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht: Kontakt

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf - telefonisch, per E-Mail oder über mein Kontaktformular.

Liegen Ihnen Unterlagen zum Fall vor (z.B. ein Anhörungsbogen, Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellungsprotokoll, Abgabenbescheid)? Dann ist eine Übersendung von Scans/Kopien sinnvoll, damit ich ggfls. bereits eine erste Einschätzung vornehmen kann.

Der nächste Schritt der Verteidigung ist in aller Regel die Akteneinsicht. Danach stimmen wir die beste Strategie für Ihren Fall ab.

Kompetent

An Ihrer Seite

Die Einleitung eines Strafverfahrens stellt jeden Betroffenen vor eine besondere Herausforderung. In der Regel geraten die Beschuldigten völlig unvorbereitet in diese Situation und sehen sich erstmals im Leben dem scheinbar allmächtigen Staat ausgeliefert gegenüber.

Ein Ausgleich dieses Machtgefälles ist nur mit einem kompetenten Strafverteidiger als Partner an Ihrer Seite und einer optimal abgestimmten Verteidigungsstrategie möglich.

Ich stehe Ihnen von Anfang an zur Seite und verteidige Sie engagiert, versiert und diskret in allen Stadien des Steuerstrafverfahrens.

Detail aus dem Kriminalgericht Berlin
Spezialisiert auf das

Steuerstrafrecht und Steuerrecht

Ich bin ausschließlich im Steuerstrafrecht und streitigen Steuerrecht (einschließlich Zollrecht und Verbrauchsteuerrecht) tätig.

Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrung im Steuerrecht und Strafrecht wurden mir von der Rechtsanwaltskammer die Titel Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht verliehen.

Zudem bin ich Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Deutsche AnwaltAkademie) und Absolvent des Fachberaterlehrgangs Zölle und Verbrauchsteuern der Bundessteuerberaterkammer.

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen
Selbstverständlich

Diskret

„Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist.“ § 43a Abs. 1 S. 1 und 2 Bundesrechtsanwaltsordnung). Diese Pflicht erstreckt sich auch auf meine Mitarbeiter.

Die Kommunikation zwischen dem Mandanten und seinem (künftigen) Verteidiger unterliegt besonderem Schutz. Eventuelle diesbezügliche Ermittlungserkenntnisse sind im Strafverfahren grundsätzlich unverwertbar.

Der Schutz der Privatsphäre des Mandanten umfasst auch gegebenenfalls den Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung.

Nicht öffentliche Gerichtsverhandlung

Themenschwerpunkte im

Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht

Aussenprüfung und Steuerstrafverfahren
Steuerstrafrecht / Aussenprüfung und Steuerstrafverfahren

Kassenbuchführung, Summarische Risikoprüfung, IDEA, Zeitreihenvergleich, Richtsätze, (Un-)Sicherheitszuschläge – Prüfungen durch die Finanzämter bergen Konfliktpotenzial. Gefürchtete Folgen sind die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung bzw. das Erscheinen des Prüfers stellen zudem Sperrgründe für die strafbefreiende Selbstanzeige dar.

Aussenprüfung und Steuerstrafverfahren
Durchsuchung / Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren
Steuerstrafrecht / Durchsuchung / Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren

Die Steuerfahndung nutzt die Überrumpelungssituation der Durchsuchung häufig für Vernehmungsversuche, denen widerstanden werden sollte: „Confession is good for your soul, but bad for your case“. Nicht nur Beschuldigte haben das Recht auf die Anwesenheit ihres Strafverteidigers, auch Zeugen dürfen jederzeit einen Zeugenbeistand hinzuziehen. Ohne die Anwesenheit eines Rechtsanwalts sollten grundsätzlich keine Angaben gemacht werden.

Durchsuchung / Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren
Schätzung im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren
Steuerstrafrecht / Schätzung im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren

Sind die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen nicht der Besteuerung zugrunde zu legen oder sind sie nicht (mehr) vorhanden, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch im Strafverfahren ist dem Gericht eine Schätzung möglich. Erfahrungsgemäß bleiben hierbei häufig Umstände unberücksichtigt, die sich – teilweise ganz erheblich – zugunsten des Steuerpflichtigen bzw. Angeklagten auswirken.

Schätzung im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren
Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht / Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung soll sich nicht lohnen. Daher werden hinterzogene Steuern nicht nur von den Finanzämtern eingetrieben, sondern parallel von der Strafjustiz eingezogen. Zur Sicherung dieser Einziehung wird häufig bereits im Ermittlungsverfahren ein Vermögensarrest erlassen. Die Vollziehung des Arrests erfolgt durch die Pfändung der Konten des Beschuldigten, im Rahmen der Durchsuchung aufgefundenes Bargeld wird sichergestellt.

Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht
Antidumpingzölle
Zollstrafrecht / Antidumpingzölle

Bedingt durch die Höhe der Antidumpingzölle und typischerweise wiederholte Einfuhrvorgänge erreichen nachzuerhebende Einfuhrabgaben schnell erhebliche Höhen. Handelt es sich um die Hinterziehung von Antidumpingzöllen, drohen empfindliche Geld- oder gar Freiheitsstrafen. Umstritten sind häufig der nichtpräferenzielle Ursprung, der Zollwert und die zutreffende Einreihung der Waren in die Kombinierte Nomenklatur.

Antidumpingzölle
Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide in Zollsachen
Zollstrafrecht / Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide in Zollsachen

Jede Person hat das Recht, einen Rechtsbehelf gegen eine von den Zollbehörden im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften erlassene Entscheidung einzulegen, die sie unmittelbar und persönlich betrifft (Art. 44 Abs. 1 S. 1 Unionszollkodex). Ein Deutschland ist der Einspruch nach der Abgabenordnung statthaft. Nach den Art. 116 ff des Unionszollkodex kann auch eine Erstattung oder Erlass der Einfuhrabgaben in Betracht kommen.

Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide in Zollsachen
Schmuggel
Zollstrafrecht / Schmuggel

Der Schmuggel ist im deutschen Strafrecht kein eigener Tatbestand, er ist als Steuerhinterziehung strafbar (die zweite Alternative des § 373 Abs. 1 S. 1 AO ist nach Aufhebung des Branntweinmonopols nicht mehr praxisrelevant). Um die Auswirkungen im Reiseverkehr zu mindern, hat der Gesetzgeber das sogenannte Schmuggelprivileg geschaffen – Hinterziehungen von bis zu 250 Euro sollen nicht als Straftat verfolgt werden. Stattdessen wird ein Zollzuschlag erhoben.

Schmuggel
Barmittelverstöße
Zollstrafrecht / Barmittelverstöße

Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln durch den Zoll soll der Bekämpfung der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und organisierten Kriminalität dienen. Die Aufdeckung von Steuerstraftaten dürfte jedoch zumindest ein Nebenzweck sein. Das Zollverwaltungsgesetz ermöglicht dem Zoll weitgehende Eingriffe und droht für zahlreiche Tatbestände erhebliche Bußgelder an.

Barmittelverstöße
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit)
Zollstrafrecht / Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit)

Eine Prüfung nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) droht insbesondere den Branchen, die der Gesetzgeber für risikobehaftet hält, also etwa dem Baugewerbe, der Gastronomie, Taxibetrieben sowie Reinigungs- und Sicherheitsfirmen. Auch dort vorkommende Mindestlohnverstöße sind regelmäßig mit einer Strafbarkeit wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit) verbunden.

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit)
Standort Berlin

Der Berliner Standort der Kanzlei für Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin-Charlottenburg:

Parkmöglichkeiten bestehen in der Meinekestraße sowie im öffentlichen Parkhaus, dessen Einfahrt sich in der Meinekestraße 22 befindet. Der Ausgang des Parkhauses liegt direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Kanzleieingangs. Die U-Bahnhöfe Kurfürstendamm und Uhlandstraße befinden sich etwa 250 Meter von der Kanzlei entfernt.

Standort Hamburg

Der Hamburger Standort der Kanzlei für Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht befindet sich im Leonore-Mau-Weg 5, 22763 Hamburg-Bahrenfeld:

Die Kanzlei befindet sich den "Kolbenhöfen" in Hamburg-Bahrenfeld. Parkplätze befinden sich in der Umgebung der Kanzlei. Der S-Bahnhof Bahrenfeld ist 750 Meter von der Kanzlei entfernt.

Kanzlei für Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin-Charlottenburg:

Klick auf das Foto öffnet Google Maps Routenplaner in einem neuen Fenster.

Kanzlei für Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht im Leonore-Mau-Weg 5, 22763 Hamburg-Bahrenfeld:

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Nachrichten aus der Praxis des Steuerstrafrechts und Zollstrafrechts

Entscheidungen der Straf- und Finanzgerichte, Literaturhinweise, Fallberichte

Customs surcharge only in case of intent or recklessness, but not “simple” negligence in the “green channel
20.07.2024 08:56

In the case decided by the Hamburg Fiscal Court in its judgment of 02.03.2023 (case reference: 4 K 114/22; published in the Zeitschrift für Zölle 2024, 51 et seq.), the claimant entered the customs territory of the Union and was checked with his luggage in the green exit “declaration-free goods” (“green channel”) at the airport He was carrying binoculars that he had purchased in a third country and had not paid customs duty on when entering the country.

20.07.2024 08:56
Zollzuschlag nur bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit, nicht aber „einfacher“ Fahrlässigkeit im „grünen Kanal“
19.07.2024 13:30

Im vom Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 02.03.2023 entschiedenen Fall (Az.: 4 K 114/22; veröffentlicht in der Zeitschrift für Zölle 2024, 51 ff.) reiste der Kläger in das Zollgebiet der Union ein und wurde mit seinem Gepäck im grünen Ausgang „Anmeldefreie Waren“ („Grüner Kanal“) im Flughafen kontrolliert. Dabei führte ein Fernglas mit sich, dass er in einem Drittland erworben hatte und bei der Einreise nicht verzollt hatte. Das Hauptzollamt setzte die Einfuhrabgaben für das Fernglas fest und zugleich einen Zuschlag gemäß § 32 Abs. 3 des Zollverwaltungsgesetzes (ZollVG) in Höhe der Einfuhrabgaben.

Zu Recht hebt RiOLG Ebner in der Zeitschrift für Zölle (ZfZ 2024, 139) hervor, dass das Finanzgericht Hamburg nicht hinreichend deutlich gemacht hat, dass der Zollzuschlag nach § 32 ZollVG nur erhoben werden darf, wenn eine Steuerordnungswidrigkeit begangen wurde und nur deswegen nicht verfolgt wird, weil die verkürzten Einfuhrabgaben den Betrag von 250 Euro nicht übersteigen. Aus der Darstellung des Finanzgerichts Hamburg ergibt sich bei genauer Betrachtung allerdings keine solche Steuerordnungswidrigkeit

19.07.2024 13:30
Verschärfung der Belarus-Sanktionen
10.07.2024 16:16

Außenwirtschaftsstrafrecht: Der Rat der Europäischen Union hat mit der Verordnung (EU) 2024/1865 vom 29. Juni 2024 die in der E-VSF unter der Kennung A 02 01-29 eingestellte Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine mit Wirkung vom 1. Juli 2024 geändert.

Da sanktionierte Waren weiterhin über Belarus nach Russland transportiert wurden, konzentrierte sich die EU darauf, das Risiko von Sanktionsumgehungen zu verringern, indem die Sanktionsregime von Belarus und Russland harmonisiert wurden. Die Hauptänderungen betreffen die Anpassung an die russischen sektoralen und güterbezogenen Sanktionen. Insbesondere wurden die Güterlisten aktualisiert und eine „No-Belarus“-Klausel eingeführt. Zudem wurden die Einfuhrverbote für Diamanten, Gold und bestimmte Rohstoffe harmonisiert.

 

10.07.2024 16:16
Steuerhinterziehungs-Vorsatz oder doch nur Fahrlässigkeit?
05.07.2024 18:27

Wer einen Steuerberater mit der Erstellung und Abgabe seiner Steuererklärungen beauftragt, muss grundsätzlich kein Steuerstrafverfahren befürchten. Die Steuerhinterziehung kann nur vorsätzlich begangen werden, es reicht also nicht, wenn dem Steuerberater bei der Steuererklärung ein Fehler unterläuft. Der Steuerpflichtige handelt nur dann mit Steuerhinterziehungsvorsatz, wenn er für möglich gehalten hat, dass die Steuererklärung unrichtig oder unvollständig ist und er sich damit abfindet. Finanzbeamte agieren jedoch häufig nach der Devise „in dubio pro Vorsatz“.

05.07.2024 18:27
Daten-GAU in Vollzugsanstalten
01.07.2024 10:39

Kommunikationsdaten von über 14.000 Insassen aus 20 Gefängnissen (in Hamburg betroffen: Fuhlsbüttel, Billwerder, Untersuchungshaftanstalt) und forensischen Kliniken standen frei zugänglich im Internet. Den Zugang ermöglichte eine ungeschützte Programmierschnittstelle des Quasi-Monopolisten Gerdes Communications GmbH (eine Marke der Telio Management GmbH, Hamburg), der den Anstalten die Technologie für Telefonate bereitstellt. Der Anbieter hat das Datenleck eingestanden und kann nicht ausschließen, dass Daten von einem unübersehbaren Personenkreis eingesehen wurden. Für die Ermittlungsbehörden besonders problematisch ist die Tatsache, dass auch einsehbar war, welche Insassen von Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren betroffen waren. Aus Verteidigersicht ist völlig inakzeptabel, dass bis zum 26.06.2024 auch frei abrufbar war, welcher Insasse wann wie lange mit welchem Strafverteidiger kommuniziert hat.

01.07.2024 10:39
Haftbefehle wegen Sanktionsverstößen
30.06.2024 18:42

In zwei konzertierten Aktionen am 26. und 28. Juni 2024 hat der Zoll 30 Objekte durchsucht und Vermögensarreste von 4,5 Millionen bzw. 13,3 Millionen Euro vollstreckt. Den Beschuldigten wird in beiden – voneinander unabhängigen – Verfahrenskomplexen vorgeworfen, hochpreisige Fahrzeuge nach Russland ausgeführt zu haben. Es soll sich um mehr als 190 bzw. 170 Fälle handeln.

Nach Artikel 3k der Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, bestimmte Personenkraftwagen nach Russland zu verkaufen und/oder auszuführen (Waren der bzw. aus den Codes der Kombinierten Nomenklatur 8703 23 bis 8703 90). Um Ihre sanktionswidrigen Exporte zu kaschieren, wurde gegenüber den Behörden angegeben, dass die Fahrzeuge in russischen Anrainerstaaten wie Kasachstan, Kirgistan, Belarus oder die Türkei verkauft und geliefert werden würden. Tatsächlich erfolgte der Verkauf der Fahrzeuge nach Russland.

30.06.2024 18:42
Vollschätzung in der Gastronomie
24.06.2024 19:08

Auch bei der Vornahme von Schätzungen ist der das gesamte öffentliche Recht durchziehende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Der Bundesfinanzhof hat in diesem Zusammenhang im Falle einer Vollschätzung eines Restaurantbetriebes klargestellt (BFH, Urt. v. 28.11.2023 – X R 3/22):

„Zur Begründung einer Schätzungsbefugnis dem Grunde und der Höhe nach darf der Tatrichter sich nicht mit der bloßen Benennung formeller oder materieller Mängel begnügen, sondern muss diese auch nach dem Maß ihrer Bedeutung für den konkreten Einzelfall gewichten.

Eine Vollschätzung unter vollständiger Verwerfung der Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen ist nur zulässig, wenn die festgestellten Mängel gravierend sind. ..."

24.06.2024 19:08
Lohnsteuer-Außenprüfung und Prüfung nach § 28p SGB IV
17.06.2024 19:19

Die Pflicht zur Sozialversicherung orientiert sich generell an der Steuerpflicht. Doch Lohnsteuer-Außenprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen nach § 28p SGB IV durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgen nicht immer zeitgleich oder für identische Prüfzeiträume. Arbeitgeber dürfen daher nicht auf einen vermeintlich „automatischen Informationsaustausch“ zwischen den prüfenden Behörden setzen, sondern müssen ggfls. selbst die Konsequenzen aus den Prüfungsergebnissen auch für das jeweils andere Rechtsgebiet ziehen. (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.05.23 - L 7 BA 2862/20)

17.06.2024 19:19
No-Russia-Klausel und Strafbarkeit
13.06.2024 12:38

Mit Art. 12g VO (EU) Nr. 833/2014 werden Unternehmen verpflichtet, in ihren Verträgen über den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien in Drittländer eine Klausel aufzunehmen, die die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich untersagt. Hierdurch soll die Sanktionsumgehung über Drittländer unterbunden werden, da zwar viele Unternehmen keine direkten Verkäufe nach Russland tätigen, über Umwege ihre Güter aber trotzdem nach Russland gelangen. Zur Einhaltung der „No-Russia-Klausel“ ist die zusätzliche vertragliche Vereinbarung angemessener Abhilfemaßnahmen für den Fall eines Verstoßes des Geschäftspartners aus dem Drittland gegen die Klausel vorgeschrieben.

13.06.2024 12:38
Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht Torsten Hildebrandt, Berlin und Hamburg

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht Torsten Hildebrandt, Berlin und Hamburg

Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Strafverteidiger bildet die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Besondere Kenntnisse habe ich in den Spezialgebieten des Steuerstrafrechts Zollstrafrecht und Verbrauchsteuerstrafrecht. Ich verfüge über Büros in Berlin und Hamburg und bin bundesweit in Steuerstrafverfahren als Anwalt tätig. Weitere Einzeldarstellungen finden Sie auf den Unterseiten Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht sowie auf den dort gelisteten Detailseiten.

So enthält die Seite Steuerhinterziehung Detailinformationen zu den Stichworten Anwalt, Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung und Steuererklärung. Die Suchbegriffe Rechtsanwalt Strafrecht, Strafverteidiger Berlin bzw. Hamburg werden unter Fachanwalt für Strafrecht behandelt. Wer Steuerhinterziehung Strafe sucht, wird unter Strafrechtliche und außerstrafrechtliche Folgen der Steuerhinterziehung fündig. Die Seite Fachanwalt für Steuerrecht behandelt u.a. die Suchbegriffe Anwalt Steuern Hamburg sowie Anwalt Steuerrecht.

Über mich

Als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht berate und vertrete ich Einzelpersonen und Unternehmen aus dem In- und Ausland bundesweit in Steuerstrafverfahren (Zollstrafverfahren) und streitigen Besteuerungsverfahren (einschließlich betreffend Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern).

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